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Geschrieben von schneggal am 02.07.2010, 22:14 Uhr

Bayern...eben doch anders!

man darf sehr wohl auch ohne die Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule, weil es den Eltern obligt, ob sie ihr Kind für Fahrtüchtig halten, oder nicht.

Klar, mit einer abgelegten Fahrradprüfung haben sie wahrscheinlich mehr Wissen zum Thema Verkehr intus als vorher, also ist es bei vielen sinnvoll, diese abzuwarten.
Aber untersagen kann es niemand, falls man wirklich die Prüfung nicht besteht.

lg schneggal

 
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