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Geschrieben von Hase67 am 06.01.2011, 16:48 Uhr

Aufsichtspflicht

Hi,

ich hätte es noch vertretbar gefunden, wenn die Eltern in einer benachbarten Gaststätte etwas gegessen oder bei Nachbarn für zwei, drei Stunden zu Besuch gewesen wären, wo man sie jederzeit erreichen kann. Aber ein Besuchskind aufzunehmen und dann einfach die ganze Nacht wegzubleiben, finde ich ein Unding!

Wenn hier Kindergäste übernachten, wird es auch schon mal sehr spät, weil die Damen und Herren heimlich wach bleiben, aber die Kinder bis um vier Uhr (!) wachbleiben und ungehindert auf Pornoseiten surfen lassen ist für mich ein klarer Fall von Vernachlässigung, und das nicht nur der eigenen Kinder, sondern auch des Besucherkindes!

LG

Nicole

 
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