10 - 13 ...
 

10 - 13 ...

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dorilys am 04.01.2011, 21:18 Uhr

verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Filia (fast 13 Jahre) hat letzte Woche bei einer gleichalten Freundin übernachtet. Da deren 15-jährige Schwester ein Laptop zu Weihnachten bekommen hat, haben die drei im Internet gesurft und sich alles mögliche angeschaut. Angefangen hat es mit Youtube-Videos zu "Bloody Mary" (wurde hier ja schon diskutiert) über verschiedene Horrorvideos bis zu Pornoseiten.

Filia hat mir am nächsten Tag alles genau erzählt. Bei den Gruselvideos fand sie es zwar anfangs ganz witzig, dass die gleichalte Freundin (glaubt an Geister und so) so Angst bekam, aber als die Freundin anfing zu weinen, wollte sie auch nichts mehr schauen. Nach einer Pause hat die ältere Schwester die beiden jüngeren überredet, doch weiter mitzuschauen (so erzählte meine Tochter) und hat sich auf "Überraschungsseiten" angemeldet. Diese Seiten fand Filia ziemlich eklig und fies - laut ihrer Aussagen waren das verschiedenen Sexseiten mit aufgehängten Menschen, Peitschen und Blut - sie hat dann nicht mehr hingesehen und die Augen zugemacht.

Die Eltern der beiden Mädels waren nicht da, die Mädels haben fast die ganze Nacht durch gesurft. Laut Filias Aussage haben sie erst gegen 4 Licht ausgemacht, konnten aber lange nicht schlafen, da die Seiten ihnen noch nachgegangen sind.

Heute kam Filia mit einem Zettel von dieser Familie nach Hause: Die Mädels hätten sich auf kostenpflichtigen Ab18-Seiten angemeldet und sie erwarten, dass ich ca 80€ anteilig bezahle.

Die Eltern sind bei Freunden, ich konnte bisher nicht mit ihnen sprechen und war erst einmal ziemlich baff.

LG Dorilys

 
41 Antworten:

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von golfer am 04.01.2011, 21:46 Uhr

zahlen...nichts.....die sollten sich chr Mädchen mal zur Brust nehmen oder den Laptop wegnehmen.....denke es muss eh nciht bezahlt werden da nciht wirksam abgeschlossen wurde.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Suki am 04.01.2011, 22:00 Uhr

ich würde ganz sicher nichts zahlen.

die eltern sollten sich mal gedanken machen, ob sie ihre große anständig übers www und mögliche folgen aufgeklärt haben.

lg suki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die Eltern sind für mich sowieso ein rotes Tuch...

Antwort von Dorilys am 04.01.2011, 22:09 Uhr

Filia ist im Netz sehr vorsichtig, sie fragt sehr häufig zuhause nach, ob sie etwas ansehen darf (z.B. bei youtube) oder sich registrieren lassen darf (z.B. bei Spielen beim Schüler-VZ) - ich bin mir bei ihr wirklich sicher, dass die Idee, Sex-Seiten anzuschauen nicht von ihr kam. Sie war schon ziemlich verwundert dass die große sich so einfach registriert hatte und sich für 18 ausgab.

Für mich war es erstmal im Anschluss an die Übernachtung wichtig , mit Filia nochmal über gefahren im Internet zu sprechen und auch übers "Nein"-Sagen. Ich habe mich sogar ein wenig gefreut, dass sie soviel Vertrauen hatte um mit mir darüber zu sprechen. Aufgeklärt ist sie auch - allerdings finde ich nicht, dass sie in ihrem Alter schon SM-Praktiken ins kleinste Detail kennen muss, vielleicht behüte ich sie dabei auch ein wenig über.

Normalerweise würde ich mich auch finanziell beteidigen, wenn eines meiner Kinder Unfug in der Gemeinschaft anstellen - aber hier finde ich einfach, dass die Eltern mehr Kontrolle ausüben müssten. ich finde, die Eltern machen ist sich (nicht nur hier) sehr einfach.

Filia schläft seitdem extrem schlecht ein und wacht häufig auf, ich glaube sie hat das noch nicht so ganz verarbeitet.

LG Dorilys

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Eltern sind für mich sowieso ein rotes Tuch...

Antwort von Anja71 am 04.01.2011, 22:28 Uhr

Zahlen würde ich auch nichts. Die Eltern sollten ihren Kindern mal klarmachen, daß man sich nicht ohne weiteres auf diversen Seiten anmelden darf. Ich würde der Großen erst einmal für eine gewisse Zeit den Laptop wegnehmen und dann wenn möglich irgendeine "Kindersicherung" installieren, daß sie solche Seiten erst gar nicht aufrufen kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Sonja am 04.01.2011, 22:51 Uhr

Hallo Dorilys,

also ehrlich - wenn die ihren Kindern ungehinderten Zugang zum Internet ermöglichen, dann sollen sie für die Kosten auch alleine aufkommen. Warum sollst Du für deren Blödheit gerade stehen? Wofür gibt es diverse Kindersicherungen, wie z.B. Salfeld?

Keinen Cent würden die von mir zu sehen bekommen, aber mein Kind würde auch garantiert dort nicht mehr hingehen. Du hast ihnen doch vielmehr deine Tochter in Obhut gegeben, da möchte man ja nun auch Schaden an Leib und SEELE verhindert wissen.

Bin völlig von den Socken, sorry. :)

LG, Sonja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von dhana am 04.01.2011, 23:01 Uhr

Hallo,

ich würde die Eltern wohl eher andersrum klar machen, das sie die Aufsichtspflicht hatten (fürs Gastkind) und auch die Pflicht haben zu verhindern, das die während der Zeit so einen scheiss machen.
Und so ganz einfach ist es ja nicht sich mal so (fast unabsichtlich) als Ü18 auf Schmuddelseiten anzumelden - zumindest auf den normal zugänglichen ist die Ü18 überprüfung schon mit Personalausweisnummer oder ähnliches...
Wenn da eine 15jährige sich da so durchschummeln kann.. aber holla...

Zahlen würde ICH da auf keinen Fall.... und ich würde mir deutlich überlegen, ob mein Kind da nochmals übernachten kann.

LG Dhana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

...mit einem Zettel?...

Antwort von majoscho am 04.01.2011, 23:06 Uhr

Unglaublich!!!!


Da würd ich nichts zahlen und alles andere wurde schon gesagt.

LG
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Reni+Lena am 04.01.2011, 23:16 Uhr

nein, da würde ich auch nicht zahlen sondern den Eltern den Marsch blasen weil sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Außerdem..so einfach kommt man gar nicht auf über 18 Seiten...das läuft mit X-Check und einscannen von personalausweis etc. und es dauert bis man die Freigabe bekommt. Also lass dir nichts erzählen.

Lg reni

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von majoscho am 04.01.2011, 23:23 Uhr

...ich meine, dass du da eh nichts zahlen bräuchtest, da deine Tochter noch unter 14 Jahren ist. Wir hatten das Thema schon einmal bei meiner Schwester, da hatte der Sohn sich mit dem Geburtsdatum des Vaters irgendwo angemeldet. Wir haben die dann angschrieben und brauchten nichts zahlen.

LG
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von SilvanaR am 04.01.2011, 23:28 Uhr

na den Eltern würd ich mal gewaltig den Marsch blasen -- erst Aufsichtspflichtverletzung, meine Tochter wäre nachhaltig geschockt von solchen Seiten und dann kommen sie noch mit Forderungen
Die sollen sich mal ihr Früchtchen vornehmen !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht von beiden Seiten? Andere Sicht.

Antwort von aenneli am 05.01.2011, 8:06 Uhr

Hallo,
ich denke mal, dass von beiden Seiten die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Warum lässt du deine Tochter bei Freunden übernachten, wenn die Eltern nicht daheim sind?
Noch dazu in einer Familie, über die du nichts Gutes berichten kannst?
Zum Kostenpunkt würde ich daher sagen;
Gleiche Anteile. Rechnung zeigen lassen, alles durch 3 Teilen und zahlen.
Mitgefangen, mitgehangen. Und wie unschuldig deine Tochter auch daran zu sein scheint:
Sie hätte STOP sagen können/müssen und hätte dich im Notfall anrufen können, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtlich ist es eindeutig, aber...

Antwort von Bonnie am 05.01.2011, 12:47 Uhr

Hallo,

rein rechtlich ist die Sache völlig klar: Die Eltern des Mädchens, bei dem Filia zu Gast war, haben ihre Aufsichtspflicht in hohem Maße durch ihre Abwesenheit verletzt. Diese Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf eingeladene Gastkinder. Deshalb haben sie keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass Du die von Deiner minderjährigen Tochter bei Ihnen verursachten Kosten anteilig übernimmst. Es wäre kein Problem, dies von einem Rechtsanwalt klären zu lassen (und die entstehenden Kosten den Gasteltern zusätzlich aufzubrummen, wie dies in so einem Fall üblich ist). Natürlich wäre dann die Freundschaft nachhaltig vorbei.

Menschlich ist die Sache etwas anders. Deine Tochter wird ja wahrscheinlich die Freundin nicht verlieren wollen. Auch ist ein Rechtsstreit unter Eltern eine sehr unschöne Sache, die sich herumspricht, Befürworter und Gegner auf den Plan ruft, falsche Gerüchte auslöst (weil die Gasteltern die Sache natürlich zu ihren Gunsten darstellen usw.) - am Ende kann es dann gut sein, dass auch Euer Ruf dadurch Schaden nimmt.

Ich würde die 80 Euro aber auch aus noch einem anderen Grund übernehmen - und einen Anteil davon auch Eurer Filia aufbrummen (Taschengeld, Erspartes): Sie war ja kein reines Opfer, sondern mit beteiligt. Auch, wenn die Idee sicher nicht von ihr kam, hat sie sich mitreißen lassen. Das entspricht ihrem Alter, die Teens probieren einfach gern auch Verbotenes aus und ahnen vorher nicht, das ihnen das wirklich konkret schaden könnte (Anblick von Porno-Praktiken etc.). Ich finde, sie sollte dann aber auch die Möglichkeit haben, hinterher die Verantwortung für ihr Fehlverhalten zu übernehmen. So hätte diese eigentlich ziemlich schlimme Sache wenigstens noch einen guten Lerneffekt für sie. Sie möchte ja gern schon cool, groß und möglichst erwachsen sein. Dann muss sie auch lernen, die Folgen ihres Tuns zumindest mitzutragen.

Ich würde den Eltern - auch wenn Ihr zahlen solltet - aber nochmal eindeutig sagen, dass sie natürlich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ich würde Eure Tochter dort auch nicht mehr übernachten lassen. Es wäre sicher auch besser, deren Tochter käme zukünftig eher zu Euch nach Hause oder die Kinder würden sich außerhalb des Hauses treffen. Denn die Familie hat Euer Vertrauen ja doch schwer enttäuscht, da würde ich mein Kind nicht mehr hingehen lassen.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sehe ich auch so, und ich würde...

Antwort von Hexhex am 05.01.2011, 12:50 Uhr

Ich sehe es wie Bonnie. Ich würde mir natürlich unbedingt auch die entsprechenden Online-Abrechnungen schriftlich zeigen lassen. Wer so schofelig ist, nur einen Zettel zu schicken, muss sich etwas mehr Kontrolle gefallen lassen! Diese Eltern haben ja bereits deutlich gezeigt, dass sie unseriös und unzuverlässig sind, denen würde ich nicht vertrauen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Hase67 am 05.01.2011, 14:57 Uhr

Hi,

kackendreist finde ich das Verhalten der Eltern, und das würde ich ihnen auch so signalisieren. Die können froh sein, dass du keinen Aufstand machst, weil sie durch die Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht immerhin auch das Wohl deiner Tochter gefährdet haben.

Im Interesse deiner Tochter würde ich keinen verbalen Riesenaufstand den Eltern gegenüber machen, aber ihnen schon mal schriftlich mitteilen, dass sie froh sein können, wenn ihre Leichtsinnigkeit keine unangenehmen Folgen für sie hat, geschweige denn, dass sie mit einer Kostenerstattung rechnen dürfen.

LG

Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von magicduck am 05.01.2011, 15:01 Uhr

Nun, erstens kann ich es absolut nicht verstehen, das diese Eltern NICHT in der Lage sind den PC so zu sichern, das Minderjährige solche Seiten erst gar nicht aufrufen können.
Finde ich ziemlich gleichgültig. Eine frühere Bekannte von uns hatte auch immer beteuert, sie wisse, was die lieben kleinen so im Internet alles machen und es wäre nichts schlimmes- viel dann aber aus allen Wolken, als bei näherem hinsehen Seiten zum Vorschein kamen, die ich als Erwachsener schon nicht unbedingt sehen möchte....es gibt sooo viele, frei zugängliche Pornoseiten!

Nu ja, hinterher wird dann immer laut gejammert, ist ja typisch.

Ich würde an deiner Stelle auch keinen Cent zahlen, da zählt für mich der Spruch: mitgefangen mitgehangen auch nicht!!
Du hast ja gesagt, das sie weggeschaut hatte und das gar nicht wollte...sie saß lediglich dabei.

Wenn diese Eltern weiterhin trara machen, würde ich ohne große Umschweife zum Rechtsanwalt gehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von magicduck am 05.01.2011, 15:02 Uhr

Ups...sollte natürlich FIEL aus allen Wolken heissen...und nicht viel....*schäääm*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aufsichtspflicht

Antwort von wauwi am 05.01.2011, 17:22 Uhr

verletzt?
Bis zu welchem Alter muss man denn zwingend pausenlos anwesend sein, wenn die Kinder Besuch haben?
Auf dem Weg zur Schule sind die Kinder doch auch "elternlos", müssen dreizehnjährige wirklich noch dauerhaft überwacht werden? Wird in dem Alter nicht schon eine gewisse geistige reife vorausgesetzt, die die ständige Anwesenheit der Eltern nicht mehr notwendig macht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aufsichtspflicht...

Antwort von Mariakat am 05.01.2011, 17:51 Uhr

Ja, hier oder war es im Teenie Forum gab es letztens eine Diskussion, ob 13jährige alleine Silvester feiern dürfen, sollen, müssen... da fand es die große Mehrheit okay, aber sobald was passiert schieben alle die Aufsichtspflicht auf die Eltern des anderen Kindes...
Also, ich bin der Meinung, dass wenn du gewusst hast, dass sie Eltern des anderen Kindes nicht da sind und du ihnen nicht wirklich vertrauen konntest, dass du dann mit drin hängst. Falls du es nicht gewußt hast, ist es eine andere Lage.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von stella_die_erste am 05.01.2011, 19:17 Uhr

Schließe mich in diesem Fall Hase an.

Rechtlich ist die Sachlage völlig klar, definitiv brauchst Du keinen Cent zu bezahlen und die Herrschaften können froh sein, wenn das FÜR SIE glimpflich ausgeht.

Und was die menschliche Komponente angeht: auf solche Freunde ist gepfiffen!
Das würde ich auch meinem Kind nahelegen-kein guter Umgang, diese Familie. Sowohl das Verhalten der Eltern als auch die dummen Ideen der Töchter sind unter aller Kanone. Zumal diese offensichtlich nicht ehrlich waren und Dein Kind mit hineingezogen haben, andernfalls kämen die Eltern ja nicht auf die Idee, Dich an den Kosten beteiligen zu wollen.

Laß Dich nicht kirre machen. Dein Kind hat richtig gehandelt und ist für sein Alter sehr vernünftig, ihr habt eine tolle Beziehung zueinander und der Rest muß Dich nicht weiter kümmern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Carmar am 05.01.2011, 22:16 Uhr

Zitat: "Aufgeklärt ist sie auch - allerdings finde ich nicht, dass sie in ihrem Alter schon SM-Praktiken ins kleinste Detail kennen muss, vielleicht behüte ich sie dabei auch ein wenig über."

Die Details muss man sicher auch in höherem Alter nicht kennen (es sei denn man interesseirt sich dafür). Du behütest bestimmt nicht über!

Zitat: "Normalerweise würde ich mich auch finanziell beteidigen, wenn eines meiner Kinder Unfug in der Gemeinschaft anstellen - aber hier finde ich einfach, dass die Eltern mehr Kontrolle ausüben müssten. ich finde, die Eltern machen ist sich (nicht nur hier) sehr einfach."

Ich stimme dir zu.

Zitat: "Filia schläft seitdem extrem schlecht ein und wacht häufig auf, ich glaube sie hat das noch nicht so ganz verarbeitet."

Ich hoffe für deine Tochter, dass sie das überhaupt irgendwie und einigermaßen bald verarbeiten kann. Nicht, dass es noch soweit kommt, dass sich die Eltern der Freundin noch an den Kosten für die Psychotherapie beteiligen müssen. (Sorry, das war jetzt etwas übertrieben, aber ich finde keine Worte für die Idee der Eltern, von dir Geld zu verlangen).

Ich habe keine Ahnung von dieser Ü18-Anmelderei, aber wenn es so ist wie hier geschreiben wurde, dass man die Personalausweisnummer braucht - und dann vermute ich, dass erst geprüft und dann was freigeschaltet werden muss, was ja nicht ruckzuck erledigt werden kann - dann kann man sich ja ausrechnen, dass die 15-jährige nichts Eiligeres zu tun hatte, als sich sofort nach Weihnachten dort anzumelden. ICH finde das zumindest komisch.

Gut, dass deine Tochter dir alles erzählt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von bobfahrer am 06.01.2011, 12:08 Uhr

Also - die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt und nicht sorge getragen das die Laptopbesitzerin eine Kindersicherung hat.

Ganz klare Ansage das dein Kind dort nicht mehr zu Gast sein darf und ganz klar Ansage das du nichts bezahlst!

Zur Not kannst du ja mit Anzeige drohen.

Oder dir ist der Kontakt wichtig dann einknicken....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht...

Antwort von bobfahrer am 06.01.2011, 12:14 Uhr

Mir passt das gar nicht wie Kinder heute schon als kleine Erwachsene angesehen werden, Erwachsen wird man durch Lebenserfahrung und die beginnt imho ab 25...

Kinder sind Kinder , und das bis sie aus der Schule sind und so werde ich sie auch behandeln. ICH sage was Sache ist und wo es lang geht. Viele lassen sich doch voll unter Druck setzen von der eigenen Brut weil sie nicht damit umgehen können wenn das liebe Kind dann halt mal ne Woche Bockt. Soll es halt, dann werden halt die Grenzen noch enger gesteckt.

Jedenfall würde ich dort auflaufen, aber wie!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wauwie

Antwort von bobfahrer am 06.01.2011, 13:03 Uhr

Bis zu welchem Alter muss man denn zwingend pausenlos anwesend sein, wenn die Kinder Besuch haben?


Ständig!

Ich kann niemand einladen damit meine Kinder nich alleine daheim sind und dann selbst weggehen, imho ist das asozial!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Hase67 am 06.01.2011, 16:48 Uhr

Hi,

ich hätte es noch vertretbar gefunden, wenn die Eltern in einer benachbarten Gaststätte etwas gegessen oder bei Nachbarn für zwei, drei Stunden zu Besuch gewesen wären, wo man sie jederzeit erreichen kann. Aber ein Besuchskind aufzunehmen und dann einfach die ganze Nacht wegzubleiben, finde ich ein Unding!

Wenn hier Kindergäste übernachten, wird es auch schon mal sehr spät, weil die Damen und Herren heimlich wach bleiben, aber die Kinder bis um vier Uhr (!) wachbleiben und ungehindert auf Pornoseiten surfen lassen ist für mich ein klarer Fall von Vernachlässigung, und das nicht nur der eigenen Kinder, sondern auch des Besucherkindes!

LG

Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bobfahrer

Antwort von wauwi am 06.01.2011, 17:34 Uhr

Du meinst also, dass man seine Kinder bis zum 18. Lebensjahr immer beaufsichtigen muss? Quellen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bobfahrer

Antwort von bobfahrer am 06.01.2011, 17:39 Uhr

Nein, aber wir reden ja hier von Kindern oder heit das Forum hier 10 - 18 J ?

Ich denke ab 16j kann man mal darüber nachdenken....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Genau das ist aber die Frage

Antwort von wauwi am 06.01.2011, 17:44 Uhr

Ich würde auch keine Kinder dieses Alters unbeaufsichtigt nachts alleine lassen.
Ich würde aber mal kurz tagsüber zum Briefkasten gehen oder z.B. das jeweils andere Kind in der Nachbarschaft abholen.
Und die anderen Eltern bei uns in der Umgebung handhaben das ähnlich.
Die Frage ist also, wann was erlaubt ist.
Soviel ich weiß, gibt es dazu nämlich keine gesetzliche Regelung, es kommt wohl darauf an, wie verständig das Kind/ die Kinder sind.
Aber vielleicht bin ich auch falsch informiert, kennst du gesetzliche Regelungen dazu?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wauwi

Antwort von stella_die_erste am 06.01.2011, 18:01 Uhr

Du WILLST das nicht verstehen, oder?

Wenn Du es tatsächlich nicht KANNST, tut mir das sehr, sehr leid für Dich..!

So eine Einstellung läßt tief blicken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Tinai am 06.01.2011, 18:07 Uhr

Hallo,

da hätte ich keine Zweifel:

1. Keinen Cent bezahlen, selbstverständlich, denn die Aufsichtspflicht lag wohl ganz klar bei den Eltern dort und die haben sie mehr als verletzt.

2. Würde ich meine Tochter dort sicher nicht mehr hin lassen.

So wie Du klingst und auch bisher immer von Deinen Kindern geschrieben hast, scheinen sie mir auch verständig genug, das zu akzeptieren.

Gruß Tina

PS: Die Frage ist sowieso, ob die Eltern den Besuch dieser kostenpflichtigen Seiten durch ihre minderjährigen Kinder überhaupt bezahlen müssen. Aber das soll nicht Deine Sorge sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was hast du denn jetzt für ein Problem?

Antwort von wauwi am 06.01.2011, 18:38 Uhr

Ich frage nur nach dem rechtlichen Hintergrund Kinder alleine zu Hause lassen zu dürfen.
Sechzehnjährige dürfen arbeiten, dürfen wählen, dürfen Sex haben, dürfen Mofa fahren, aber dürfen keine fünf Minuten alleine zu Hause sein?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wobei sich die Frage stellt.....

Antwort von +emfut+ am 06.01.2011, 19:15 Uhr

.... ob die Eltern des Gastkindes wußten, daß die Eltern der besuchten Kinder nicht zu Hause sein würden. Für mich klingt es durchaus so, als ob Dorilys das wußte - sonst hätte sie sich viel mehr darüber aufgeregt, daß die Eltern die Kinder einfach so alleine lassen.

Und DANN ist es nämlich schon keine Verletzung der Aufsichtspflicht mehr. Zumindest nicht von den besuchten Eltern am besuchenden Kind - denn die Eltern des Besuchskindes waren darüber informiert und (konkludent) einverstanden, daß die Kinder alleine gelassen sind.

Ganz ehrlich: ICH würde mir als Mutter des Besuchskindes durchaus mein Kind zur Brust nehmen. Ich ERWARTE von meinem Kind, daß es auch in solchen Situationen vernünftig reagiert, denn MEINE Kinder sind über die Gefahren des Internets aufgeklärt und haben beigebracht bekommen, auf sich zu achten. Also erwarte ich auch, daß mein Kind mich anruft, wenn es irgendwo zu Besuch ist und solche Dinge passieren. Außerdem übernachtet mein Kind nicht bei Leuten, die mir sowieso ein Dorn im Auge sind (schrieb Dorilys das nicht oben?) - gleich gar nicht, wenn die Eltern nicht zu Hause sind.

Fumi hat sich einmal von Klassenkameraden überreden lassen, in einen Kino-Film mit unangemessener FSK zu gehen. Da hat SIE Ärger bekommen, denn ich erwarte, daß sie sich nicht zu solchen Dingen überreden läßt. (Und das Kino hat Ärger bekommen, weil ich erwarte, daß man dort die gesetzlichen Vorgaben einhält. Aber das Kino hat dazu einen gesetzlichen Auftrag. Die Eltern der Freunde meiner Kinder haben das nicht - zumal dann nicht, wenn sie gar nicht zu Hause sind und ich das weiß.)

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was hätte denn die Anwesenheit der Eltern geändert?

Antwort von Sandra333 am 06.01.2011, 20:41 Uhr

Die Eltern hätten vermutlich trotzdem nicht bemerkt, wann die Kinder nachts noch im Internet surfen. Sie sitzen doch nicht daneben.

Für so etwas reicht eine Stunde, in der Kinder alleine mit einem PC samt Internetzugang in einem anderen Zimmer sitzen als die Eltern.

Und wer weiß denn hier, ob die Eltern nicht erreichbar waren? Vielleicht wären sie übers Handy erreichbar gewesen? So, wie ich Dorilys verstehe, haben die Kinder doch gar nicht versucht, die Eltern zu erreichen.
Filia hätte ja auch zuhause bei Dorilys anrufen können ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Sandra333 am 06.01.2011, 20:45 Uhr

Mich wundert das mit der Anmelderei auch sehr ... welche Personalausweisnummer gibt denn eine 15-Jährige an, um Zugang zu so einer Seite zu erhalten?

Nicht, dass der Herr Papa schon längst zahlender Kunde dort war

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was hätte denn die Anwesenheit der Eltern geändert?

Antwort von magicduck am 06.01.2011, 21:11 Uhr

Es geht doch wohl in erster Linie darum, das diese Eltern *stirnrunzel* NICHT in der Lage sind, den PC, an dem die Kinder sitzen, KINDERSICHER zu machen....

Der Laptop unseres Sohnes ist in der Hinsicht dicht, da geht gar nix mit solchen Seiten!

Zeugt für mich von reichlich Desinteresse der Eltern an dem Wohle ihrer Kinder!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was hätte denn die Anwesenheit der Eltern geändert?

Antwort von Sandra333 am 06.01.2011, 21:15 Uhr

Das ist wieder eine andere Sache. Aber es wurde ja auch kritisiert, dass die Eltern nicht zuhause waren. Und ich behaupte einfach mal, deren Anwesenheit hätte gar nichts geändert ... und frage mich immer noch, mit welcher Personalausweis-Nummer eine 15-Jährige sich als 18-Jährige ausgeben kann ( wenn es denn stimmt, dass man die Perso-Nr. angeben muss).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Personalausweisnummer hier!

Antwort von hgmeier am 07.01.2011, 2:13 Uhr

Ein Generator zum erstellen einer Personalausweisnummer ist unter anderem hier erhältlich: http://www.neuschwimmer.de/sonstiges/informatik/personalausweis/persomake.php

Die meisten Sexseiten nutzen jedoch die Abfrage der PA-Nummer schon seit einigen Jahren nicht mehr, da sich herausgestellt hat, daß dieser Seitenschutz nicht ausreicht um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Na ja, der Seitenbetreiber hat da auch eine Verantwortung

Antwort von +emfut+ am 07.01.2011, 5:04 Uhr

Zumindest der Gesetzgeber nimmt die Betreiber solcher Seiten stark in die Pflicht.

Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder die Mädels haben eine ganze Ladung kriminelle Energie entwickelt. Ich würde zumindest nicht erwarten, daß eine 15jährige und zwei 13jährige wissen, wie man die Betreiber von Ü18-Seiten bescheixxt. Und gerade wenn das der Fall ist, sehe ich definitiv auch Filia in der Pflicht. Wie würdet Ihr denn reagieren, wenn eines Eurer Kinder mit Freunden im Kaufhaus klaut? Sind dann auch nur die Freunde schuld, die das Kind angestiftet haben? Oder nicht doch auch das eigene Kind, das nicht nur nichts gesagt, sondern sogar mitgemacht hat?

Oder die Seitenbetreiber haben ihre Seiten nicht ausreichend gesichert. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob das Geld überhaupt bezahlt werden muß.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wauwie

Antwort von Emmi67 am 07.01.2011, 12:33 Uhr

Meine Kinder haben praktisch jeden Tag Besuch hier- selbstverständlich gehe ich dann auch mal ein oder zwei Stündchen einkaufen. Und ja, wir haben hier auch Internet, das für die Kinder verfügbar ist. Ich finde mich trotzdem nicht asozial.
Nachts würde ich Kinder samt Besuch auch nicht allein lassen, aber solchen Unsinn kann man ja auch tagsüber anstellen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht...

Antwort von Emmi67 am 07.01.2011, 12:35 Uhr

Ha, wollte ich auch gerade schreiben; ich war nämlich dafür, Silvesterparty nur unter Aufsicht. Allerdings lasse ich meine Kinder samt Freund schonmal tagsüber alleine und sie können auch ins Internet....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verbotene Seiten - wie würdet Ihr reagieren?

Antwort von Pemmaus am 07.01.2011, 13:07 Uhr

Erst einmal finde ich, dass sich Deine Tochter toll verhalten hat, dir das alles zu erzählen.

Rein rechtlich, denke ich, musst du natürlich gar nichts zahlen. Und den Weg, dir das per Zettel mitzuteilen, finde ich eine absolute Frechheit. Aber ich denke, dass die Kinder schon BEWUSST aus Neugier auf diese Seiten gegangen sind. Dass das, was sie dann dort zu sehen bekamen, nicht ihrem Geschmack entsprach... ist eine ganz andere Sache.

Ich würde mir aber noch einmal genau schildern lassen, wie es zu dieser ganzen Sache gekommen ist. Ging die ganze Sache nur auf drängeln der 15-jährigen aus, würde keinen Cent bezahlen. Wollten ursprünglich alle drei das ansehen, würde ich durchaus einen gewissen Teil, der auch ein wenig weh tun kann, von deiner Tochter (aber keine 80 Euro) bezahlen lassen. Das eben als Lehre fürs Leben.

LG
Pem

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dorilys - ? !

Antwort von bobfahrer am 08.01.2011, 8:44 Uhr

Wie ging das nun weiter?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Zehn bis Dreizehn - Forum:

Wie auf vergessene HA -> Nachsitzen reagieren?

Hallo, ein drittes Post rund um das Thema 'zu viele Arbeiten in zu wenig Wochen'. Der Sohn (nun Klasse 6) hat in einem Fach es geschafft 3x die Hausaufgaben zu vergessen. Das bedeutet Nachsitzen, was ich richtig finde. Würdet Ihr da noch eine Maßnahme von Euch obendrauf ...

von AndreaL 07.10.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: reagieren

Wie bei einer 5 am besten reagieren??

Hallo Für manche schein die Frage jetzt was doof zu sein...aber wie reagiere ich wenn mein Sohn eine 5 mit nach Hause bringt?? Unser Sohn besucht die 6 Klasse des Gym , und das net immer 1 und 2 er nach Hause kommen ist mir klar. Jetzt kam mal eine in Bio bei einem ...

von nicosma 22.09.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: reagieren

Die letzten 10 Beiträge im Forum 10 - 13 ...
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.