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Geschrieben von majoscho am 08.02.2011, 14:41 Uhr

....seh ich anders...

wenn die Rahmenbedingungen eine Ordnungswidrigkeit notwendig machen, dann hättest du vorher zur Schulleitung gehen sollen und eine Ausnahmegenehmigung einfordern können, aber jetzt im Nachhinein macht das wenig Sinn.

Grundsätzlich wird das ja nicht willkürlich gemacht.

Ob die Hausmeisterin nun einen Auftrag hatte oder nicht ist doch nicht wichtig, auch nicht ob sie Computerspiele spielt. Das würde ich unabhängig von dem Knöllchenthema ansprechen, auch ihre mangelnde Freundlichkeit.

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und man kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen.

Du kannst natürlich auch überlegen, die Schule beim nächsten Mal ebanfalls anzuzeigen, wenn sie ihrer Räumpflicht nicht nachkommt, aber dieses mal war die Hausmeisterin einfach schneller. Auch wenn ich das grundsätzlich voll übel finde, wenn jemand los rennt und Falschparker aufschreibt.

LG
Andrea

 
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