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Geschrieben von Ulli am 05.03.2022, 11:51 Uhr

Versicherungen-eigene Wohnung

Während der Erstausbildung sind Kinder normalerweise bis 25 über ihre Eltern kostenlos mitversichert.
Ich hab mal schnell im Internet gesucht und auch diese Aussage gefunden: "In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts." (natürlich keine Gewähr, aber so kenne ich es auch)

 
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