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Geschrieben von hgmeier am 01.02.2009, 0:34 Uhr

Zur Verdeutlichung

Zur Verdeutlichung:

Es geht nicht um die Wiedereinführung von Körperstrafen. Diese sind ja auch nicht Verfassungskonform. Es geht darum klare pädagogische Maßnahmen/Ordnungsmaßnahmen zu definieren, die eine entsprechende ausreichende Wirkungen erzielen können und nicht durch das Elternhaus erst mit wirkung versehen werden müssen (was ja auch nicht immer klappt) bzw. die nicht durch das Elternhaus ausgehebelt werden können.

 
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