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Geschrieben von und am 10.05.2018, 17:41 Uhr

Was war denn mit der Schulpflicht

"Echt? Dann "reicht" es, dass sich jemand halbherzig nur bei einem Ausbildungsbetrieb bewirbt, um das ganze restliche Jahr "chillen" zu können?"

Keine Ahnung. Wie bewirbt man sich "halbherzig"? Entweder man bewirbt sich oder man bewirbt sich nicht. Dem Amt reicht es offenbar, die Bewerbungen und Ablehnungen nachzuweisen.


" Aber zur Schule MUSS man meines Wissens bis 18 dann auch bei abgelehnter Ausbildung, oder etwa nicht?"

Eigentlich ja. Eigentlich hätte er irgendeine berufsvorbereitende schulische Maßnahme absolvieren müssen. Aber da er ja kürzlich 18 geworden ist, hat sich das offensichtlich _irgendwie_ erledigt.
Ach so, und wenn er erst kürzlich 18 geworden ist, dann hat er bis kürzlich auch problemlos Kindergeld bezogen und die 4 Übergangsmonate zählen erst seit kürzlich - und wie gesagt, der Kindergeldanspruch aufgrund erfolgloser Bewerbung sowieso.

 
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