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Geschrieben von Annas Truppe am 06.06.2010, 22:49 Uhr

Bin ich zu empfindlich...

Hallo,

ich bin ganz deiner Meinung, dass die Schule über aktuellen Lausbefall informieren sollte. Das machen die aber eher selten; viel seltener als Kindegärten glaube ich. Da scheint es inzwischen die Regel zu sein.

Eine Pflicht zur Information gibt es nicht wirklich. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt anordnen, dass die Einrichtung (also etwa die Schule) den Lausbefall bekannt gibt. Das natürlich ohne irgendein Bloßstellen.
(§ 34 Absatz 8 Infektionsschutzgesetz)

Sicher stimmt es, dass die Info den Lausbefall sowieso nicht verhindern könnte. Allerdings verursachen Kopfläuse erst dann Beschwerden, wenn bereits ein gewisser Befall vorliegt; erst dann fängt es an zu jucken. Kommt/käme die Information sobald der erste Fall in der Schule aufgetreten ist, kann man beim eigenen Kind einen evt. Befall bereits erkennen, bevor sich die Läuse ausgebreitet haben und anfangen zu jucken.
Ich z.B. schaue sehr genau auf die Kinderköpfe, wenn es juckt oder eine entsprechende Lausbefallmitteilung aus Schule oder Kindergarten kommt. Aber auch erst dann ;-)

Wenn du (wiederholt) der Meinung bist, dass die Informationspolitik in eurer Klasse nicht o.k. ist, wende dich doch freundlich an die Schulleitung oder an das Gesundheitsamt. Eine Nachfrage dort halte ich ohne jede Aufregung für sehr berechtigt. Immerhin gibt es die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und da ist die Nachfrage berechtigt, inwieweit man sie anwendet ?!

Gruß Anna

 
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