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Geschrieben von Carmar am 16.02.2010, 23:25 Uhr

Autokindersitz

Quelle der folgenden Texte: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/verkehrsvorschriften_deutschland/kindersicherung/default.asp?quer=recht_und_rat&teaserTitle=Kindersicherung&teaserURL=%2fAuto_Motorrad%2fFahrzeughaltung__nutzung%2fKindersicherung%2fdefault.asp#atcm:8-72554

Gewichtsklassen
....

Klasse III
(22 – 36 kg; ca. 6 - 12 Jahre)

Die Altersangaben in den jeweiligen Gruppen dienen zur Orientierung; entscheidend für die Zuordnung ist allein das tatsächliche Gewicht des Kindes.


Ältere und größere Kinder

Kinder über 12 Jahre unterliegen nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit dem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung empfiehlt. Kinder unter 12 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.

Kinder mit mehr als 36 kg Körpergewicht

Obwohl die ECE-Zulassung für Rückhalteeinrichtungen der Klasse III aus prüftechnischen Gründen auf 36 kg beschränkt ist, müssen auch schwerere Kinder diese Kindersicherungssysteme verwenden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.

 
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