Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Doreen 72, 30. SSW am 01.06.2004, 12:15 Uhr

Wenn Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten hast

bekommst du erst mit Ablauf der 8 Wochen Erziehungsgeld. D.h. du kriegst für die ersten zwei Monate nichts von der Erziehungsgeldkasse, es sei denn das Mutterschaftsgeld war weniger als das Erziehungsgeld, so das dann bis an den Höchstbetrag aufgestockt wird.Ich hoffe das war verständlich.

LG Doreen

 
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