Geschrieben von baldsechsfachmama, 17. SSW am 01.06.2004, 14:21 Uhr |
Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht?
Hi, wie schon geschrieben wird das Mutterschaftsgeld aufs Erz.geld angerechnet.
Das Erz.geld wird nicht erst ab Beantagungsdatum gezahlt, sondern max. sechs Monate rückwirkend.
Beispiel: Kind wird am 1. April geboren - 8 Wochen Mutterschaftsgeld, wenn man am 28.11. seinen Antrag einreicht, kriegt man immer noch die 6 Monate rückwirkend das Geld (aber man will es ja so schnell wie möglich haben)
- Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht? - Katja1983, mit Miya. SSW 01.06.04, 10:55
- Re: Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht? - stummelinchen, 12. SSW 01.06.04, 10:59
- Wenn Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten hast - Doreen 72, 30. SSW 01.06.04, 12:15
- Re: Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht? - baldsechsfachmama, 17. SSW 01.06.04, 14:21