Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von baldsechsfachmama, 17. SSW am 01.06.2004, 14:21 Uhr

Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht?

Hi, wie schon geschrieben wird das Mutterschaftsgeld aufs Erz.geld angerechnet.
Das Erz.geld wird nicht erst ab Beantagungsdatum gezahlt, sondern max. sechs Monate rückwirkend.
Beispiel: Kind wird am 1. April geboren - 8 Wochen Mutterschaftsgeld, wenn man am 28.11. seinen Antrag einreicht, kriegt man immer noch die 6 Monate rückwirkend das Geld (aber man will es ja so schnell wie möglich haben)

 
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