Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Katja1983, mit Miya. SSW am 01.06.2004, 10:55 Uhr

Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht?

Huhu,

ich habe anfang mai erz.geld beantragt und die frau dort meinte, es dauert ca. 6 wochen.
Bekomme ich dann eine erz.geldnachzahlung für april und mai oder fängt es dann erst im juni an?
wie war das bei euch?

LG
Katja+Miya

 
3 Antworten:

Re: Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht?

Antwort von stummelinchen, 12. SSW am 01.06.2004, 10:59 Uhr

Huhu,

nee das wird nachgezahlt ;o) Also ab Beantragungsdatum wen ich mich nicht irre ;o)

LG
Niesl

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Wenn Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten hast

Antwort von Doreen 72, 30. SSW am 01.06.2004, 12:15 Uhr

bekommst du erst mit Ablauf der 8 Wochen Erziehungsgeld. D.h. du kriegst für die ersten zwei Monate nichts von der Erziehungsgeldkasse, es sei denn das Mutterschaftsgeld war weniger als das Erziehungsgeld, so das dann bis an den Höchstbetrag aufgestockt wird.Ich hoffe das war verständlich.

LG Doreen

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Re: Erziehungssgeld??? Nachzahlung oder nicht?

Antwort von baldsechsfachmama, 17. SSW am 01.06.2004, 14:21 Uhr

Hi, wie schon geschrieben wird das Mutterschaftsgeld aufs Erz.geld angerechnet.
Das Erz.geld wird nicht erst ab Beantagungsdatum gezahlt, sondern max. sechs Monate rückwirkend.
Beispiel: Kind wird am 1. April geboren - 8 Wochen Mutterschaftsgeld, wenn man am 28.11. seinen Antrag einreicht, kriegt man immer noch die 6 Monate rückwirkend das Geld (aber man will es ja so schnell wie möglich haben)

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