Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 16.11.2013, 18:45 Uhr

Vielleicht könnt ihr mir helfen

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein (siehe dazu unten "Betreuungsgeld und Elterngeld"). Diese Regelung wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Betreuungskosten-Übernahme beim JA richtet sich nach dem Familieneinkommen und Ausgaben. So genau kann man das also nicht beantworten. Bei 2 Einkommen tippe ich eher auf nein aber beantragen würde ich auf jeden Fall. Leider dauert die Bearbeitung ewig, hier locker 1/2 Jahr.

 
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