Geschrieben von Issen27, 30. SSW am 16.11.2013, 16:13 Uhr |
Vielleicht könnt ihr mir helfen
Sagt mal Màdels ich brauche mal eure Hilfe... seid der Bekanntgabe meiner SS stehe ich mit meinem AG leider auf Kriegsfuß.Sobald sie die Möglichkeit Haben werde jch meine Kündigung bekommen. Deswegen wollte ich folgendes wissen. Wenn ich 3 Jahre Elternzeit einreiche, aber nach 1-1,5 Jahren wieder für ein paar Std vormittags anfange zu arbeiten, habe ich trotzdem den Kündigungsschutz? Wenn die mich nicht da haben möchten, müssen die mir doch ne Freigabe für einen anderen AG geben dir die Elternzeit oder?
Meine nächste Frage ist, wisst ihr ob das jungend den Krippenplatz bezahlt oder zumindest dich beteiligt?? Ich geh ja nach 1-1,5 Jahren wieder arbeiten Faxes sonst finanziell nicht reicht nur Vollzeit möchte ich dann noch nicht. Nur sind die Krippenplätze ja so teuer. Somit rechnet auch das ja wieder nicht wenn man keinen Zuschuss bekommt?
Und seid dem 01.08 war das glaub ich gibt es ja das recht auf einen Kita platz gilt das auch für die Krippenplatz?
Wenn man vormittags wieder arbeiten geht, steht jenen trotzdem das Betreuungsgeld zu?
Re: Vielleicht könnt ihr mir helfen
Antwort von Frau Fuchs am 16.11.2013, 16:36 Uhr
Zu der Sache mit dem Arbeitgeber kann ich dir nichts sagen, aber zu deinen Kita-Fragen.
Das Jugendamt beteiligt sich zwar nicht an den Kosten, die werden aber bei öffentlichen Einrichtungen nach Höhe deines Einkommens berechnet. Wenn du also sehr wenig verdienst, musst du natürlich auch sehr wenig zahlen. Wer z.b. ALG 2 bekommt, muss nur 23€ im Monat für das Essen zahlen.
Das Betreuungsgeld bekommst du nur, wenn dein Kind keinen öffentlichen Kitaplatz in Anspruch nimmt. Wenn du aber arbeiten gehst und dein Kind zur Tagesmutter oder in eine private Kita gibst, bekommst du es trotzdem. Allerdings sind die dann meistens auch teurer als eine "normale" Kita, weil Zusatzbeiträge gefordert werden.
Re: Vielleicht könnt ihr mir helfen
Antwort von HSVMarie am 16.11.2013, 17:34 Uhr
Zum Arbeitgeber und der Elternzeit kann ich nix sagen.
Ich lebe in Schleswig-Holstein und meine Tochter geht in eine städtische Kita. Der Platz kostet ca. 300 €. Man kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Da wird dann berücksichtigt. Welches Einkommen die Familie hat und welche Ausgaben. Danach wird dann entschieden, welchen Beitrag man dann bezahlen muss. Ebenen wir keinen Betreuungsplatz bekommen hätten, hätten wir einen einklagen können.
Betreuungszeit gibt es nur, wenn du sein Kind komplett zu Hause betreust und nicht in die Krippe gibst.
Re: Vielleicht könnt ihr mir helfen
Antwort von keinnamemehrfrei am 16.11.2013, 17:53 Uhr
den Rechtsanspruch für kitas gibt es schon lange, seit 1.8. gibt es den für die krippen. aber das nützt einem relativ wenig wenn es keine Alternativen gibt. so sieht es nämlich bei uns aus. Plätze gibt es zu wenig also mache ich meinen Rechtsanspruch geltend. die sagen dann: suchen Sie sich eine tagesmutter. gibt hier aber auch keine freien Plätze. also soll ich mir eine private Einrichtung suchen, die Kosten würden übernommen werden. private krippen sind aber auch schon Jahre vorher hier ausgebucht. nächster Schritt den man mir ermöglicht: eine Kinderfrau die meinen Sohn bei uns im Haushalt betreut. Na tolle Idee. ich will das mein Kind unterandere Kinder kommt, damit ist mir persönlich also nicht geholfen. muss und will aber eh nicht arbeiten gehen da ich nun erneut schwanger und bald wieder in Mutterschutz bin. ich hoffe du hast mehr Erfolg mit dem tollen Rechtsanspruch....
die Kosten für die krippe staffeln sich in den meisten Städten je nach Einkommen. da musst du mal nach der Gebührenordnung eurer Region suchen. Bei uns ist kinderbetreuung selbst in der höchsten gehaltsstufe sehr günstig. darum wohl auch die große Nachfrage
die Frage mit dem job kann ich dir leider nicht beantworten.
Re: Vielleicht könnt ihr mir helfen
Antwort von mf4 am 16.11.2013, 18:45 Uhr
Wer hat Anspruch auf Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein (siehe dazu unten "Betreuungsgeld und Elterngeld"). Diese Regelung wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Betreuungskosten-Übernahme beim JA richtet sich nach dem Familieneinkommen und Ausgaben. So genau kann man das also nicht beantworten. Bei 2 Einkommen tippe ich eher auf nein aber beantragen würde ich auf jeden Fall. Leider dauert die Bearbeitung ewig, hier locker 1/2 Jahr.
Re: Vielleicht könnt ihr mir helfen
Antwort von Sommersturm86, 12. SSW am 16.11.2013, 19:14 Uhr
Also bei uns in Niedersachsen ist es so, dass man seit August Anspruch auf einen Krippenplatz hat. Bei unserem wird es nicht nach Einkommen gestaffelt, aber der Landkreis bezahlt bis zu 96 Euro, wenn man zu wenig Einkommen hat. Oder auch mehr, wenn man vollzeit arbeitet.