Geschrieben von Joker am 19.10.2003, 21:39 Uhr |
Taktisch klüger wäre allerdings:
sich erstmal vom Arbeitgeber in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernehmen zu lassen und dann schwanger zu werden. Wenn sie es nämlich noch in der Ausbildung wird, hat sie zwar das Recht diese zuende zu machen, aber keinen Anspruch auf Übernahme, weil der Vertrag mit dem Ausbildungsende endet. Schwanger oder nicht.
Joker
- Ab wann greift das Mutterschutzgesetz???? - Nita 19.10.03, 18:52
- Re: Ab wann greift das Mutterschutzgesetz???? - berita 19.10.03, 19:02
- Also, das kann ich echt nicht verstehen... - Joker 19.10.03, 20:30
- na und..lass sie doch machen! :c) - Käferchen, 15. SSW 19.10.03, 20:41
- Re: Also, das kann ich echt nicht verstehen... - berita 19.10.03, 20:49
- Taktisch klüger wäre allerdings: - Joker 19.10.03, 21:39
- @berita danke für die Info,@joker wichtig. - Nita 19.10.03, 23:02
Was schenkt man so zur Geburt?
AN ALLE!!! BITTE LESEN! Wichtig!!!
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Schmierblutungen!
Mal was anderes!
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