Geschrieben von didi777, 15. SSW am 19.10.2003, 14:11 Uhr |
Berechnung Erziehungsgeld???
Hallo! Kann mir jemand helfen - ich habe zur Zeit einen auf 6 Monaten befristeten Arbeitsvetrag. Ca. 3 Wochen vor Entbindung läuft er aus. Mit der Krankenkasse habe ich bereits geklärt, daß ich das Mutterschaftsgeld für die letzten 3 Wochen, in denen ich kein Arbeitsverhältnis mehr habe, von denen bekomme. Meine Frage betrifft das Erziehungsgeld:
1. Ist es eine Voraussetzung beim Arbeitsamt gemeldet zu sein, damit man Erziehungsgeld beantragen kann?
2. Wie wird das Erziehungsgeld berechnet? Wird das Bruttoeinkommen von beiden Ehepartnern zusammengerchnet und für welchen Zeitraum - ab Geburt rückwärts für die letzten 12 Monaten, oder ab Geburt und voraussichtlich für die nächsten 12 Monate?
Ich hoffe, ich habe die Situation und meine Fragen einigermaßen verständlich ausgedrückt. danke euch im voraus!
Re: Berechnung Erziehungsgeld???
Antwort von AngelLight, 38. SSW am 19.10.2003, 14:20 Uhr
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html
Erziehungsgeld hat nicht zwingend was mit Arbeitslosmeldung zu tun. Du kannst dich für max. 30 Stunden arbeitslos melden, sonst bekommst gar kein Erziehungsgeld.
Erziehungsgeld wird fürs laufende Jahr berechnet.
Re: ???
Antwort von didi777, 15. SSW am 19.10.2003, 14:37 Uhr
Sorry, ich habe es nicht ganz richtig verstanden - um Erziehungsgeld beantragen zu können, muß man arbeitslos gemeldet sein oder nicht? Ich möchte im ersten Jahr nicht arbeiten, muß ich mich dennoch arbeitslos melden, um Erziehungsgeld beantragen zu können?
Re: ???
Antwort von AngelLight, 38. SSW am 19.10.2003, 14:51 Uhr
Nein, Erziehungsgeld steht dir zu egal ob du arbeitest oder nicht.
Re: Berechnung Erziehungsgeld???
Antwort von berita am 19.10.2003, 15:32 Uhr
Hallo,
Erziehungsgeld hat nichts mit Arbeiten zu tun. Auch Hausfrauen koennen es bekommen. Man muss nur selbst das Kind im eigenen Haushalt betreuen und darf zusammen mit seinem Partner nicht zuviel Einkommen haben. Ausserdem darf man nicht voll arbeiten gehen (max. 30 Stunden).
Es gilt grundsaetzlich das Einkommen, dass man dann hat, waehrend man das Erziehungsgeld bezieht. Allerdings ist das ja teilweise nicht ganz einfach vorherzusagen, z.B. bei Selbststaendigen. Da kann man dann den Steuerbescheid aus dem letzten oder vorletzten Jahr vorlegen. Arbeitnehmer muessen einen Verdienstnachweis vom AG ausfuellen lassen.
LG
BErit
PS
Antwort von berita am 19.10.2003, 15:33 Uhr
Das bedeutet fuer dich: da du nicht mehr arbeitest nach der Geburt, hast du auch kein relevantes Einkommen. Es zaehlt dann nur das deines Partners.
Re:Danke!
Antwort von didi777, 15. SSW am 19.10.2003, 17:03 Uhr
Hallo! Danke, jetzt ist es mir klarer geworden! Alles Gute!
Re: ???
Antwort von Tine79, 10+6. SSW am 19.10.2003, 17:40 Uhr
huuuhuu
nur mal kurz... Du musst auf keinen Fall beim Arbeitsamt gemeldet sein. Ich arbeite dort und es komtm oft vor das Frauen das denken, aber dem ist nicht so. Du kannst nicht arbeiten also brauchst du dich auch nicht zu melden.
Erziehungsgeld gibts unabhängig davon..
Hoffe ich konnte helfen !!
Grüßli Tine