Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nita am 19.10.2003, 18:52 Uhr

Ab wann greift das Mutterschutzgesetz????

Hallo,
ich hab mal eine wichtige Frage,und zwar bin ich jetzt im zweiten ICSI zyklus .Und mein Chef (ich bin Lehrling hat mit mir antrag auf vorzeitig prüfung gestellt .Wurde auch bewilligt nur mit der bedinung das kein fehltag mehr dazu kommt)
Nun geht das nicht und sie verlangt das ich nach dem transfare wieder arbeiten komme. ich arbeite als Floristin da ist es immer sehr kalt bei uns.Und ich muss viel schwer heben.Zu alledem ist mein Tag 11stunden lange wo ich nur stehen tue.
Und meine Pause wir fangen um 7.30 an ist meist erst ab 14.00 oder sogar erst ab15.00uhr.
Aber um halb sieben ist ja schon feierabend.
Nun meine Frage wenn ich nach dem transfare bzw. wenn ich danach ss sein sollte muss ich dann weiter so arbeiten???
Wenn ja kann ich es auch gleich lassen dnn dann bleib ich nicht lange ss.
Nach dem transfare bleib ich wie empfohlen 10tage daheim egal ob dadurch meine zulassung gefährdet ist aber ich will nichts unversucht lassen um ss zu werden. Aber was wenn ich ss sein sollte ich kann ja nicht die ersten drei Monate zu hause bleiben oder wie. Aber bei den Zeiten ist es bestimmt nicht gesund für das KindZu mal meine kollegen eh der meinung sind das ich mir 20 kein recht habe durch eine ICSI ein kind zu kriegen da ich ja lehrling bin und ja mit fast 20 selbst noch ein kind bin. Aber das bin ich nicht ich bin sehr viel weiter als ander in meinem Alter sonst würde meine ehe ja auch nicht halten denn mein mann ist ja schon 28.Und er meint ich bin reifer wie seine23jährige schwester.
Nun wollt ich wissen ob auch in einer frühen schwangerschaft einen schon das Gesetzt schützt???
Bin für jede antwort dankbar.
LG Anita

 
6 Antworten:

Re: Ab wann greift das Mutterschutzgesetz????

Antwort von berita am 19.10.2003, 19:02 Uhr

Wenn wirklich die SS durch deine Arbeit gefaehrdet ist, koennte dir dein FA ein Beschaeftigungsverbot ausstellen. Dann bekommst du weiter Lohn und musst nicht arbeiten.

Ansonsten gelten noch folgende Verbote fuer einzelne Taetigkeiten:

Mutterschutzgesetz

§ 4
Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
5. mit dem Schälen von Holz,
6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,
8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

ist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.

...

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Also, das kann ich echt nicht verstehen...

Antwort von Joker am 19.10.2003, 20:30 Uhr

... wieso man Du mit 20 Jahren schon eine ICSI machen läßt und dann noch, obwohl Du noch in der Ausbildung bist.

Hast Du mit 20 keine anderen Träume/Pläne? Mach doch mal langsam und mach Dir nicht schon in dieser Situation 'nen Kopf übers Kinderkriegen.

Verstehe ich auch nicht, daß Ärzte das schon in Deinem Alter machen.

Kopfschüttel!

Joker

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na und..lass sie doch machen! :c)

Antwort von Käferchen, 15. SSW am 19.10.2003, 20:41 Uhr

so ein gekeife hier *g*

lg Käferchen

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Re: Also, das kann ich echt nicht verstehen...

Antwort von berita am 19.10.2003, 20:49 Uhr

Hmm, ich wusste gar nicht, dass je nach Alter nur ganz bestimmte Traeume und Wuensche erlaubt sind. Ich denke, dass muss ja wohl jeder selbst entscheiden, wie er sein Leben gestaltet. Und 20 ist ein ganz normales Alter fuer das erste Kind, biologisch gesehen. Wenn es auf natuerlichem Wege nicht klappt, ist eine ICSI durchaus indziert. Das ist kein Mittel, dass fuer Frauen jenseits der 40 reserviert ist.

Berit

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Taktisch klüger wäre allerdings:

Antwort von Joker am 19.10.2003, 21:39 Uhr

sich erstmal vom Arbeitgeber in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernehmen zu lassen und dann schwanger zu werden. Wenn sie es nämlich noch in der Ausbildung wird, hat sie zwar das Recht diese zuende zu machen, aber keinen Anspruch auf Übernahme, weil der Vertrag mit dem Ausbildungsende endet. Schwanger oder nicht.

Joker

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@berita danke für die Info,@joker wichtig.

Antwort von Nita am 19.10.2003, 23:02 Uhr

hallo,
also ich wusste nicht das ich hier gleich angezickt werde nur weil wir uns ein Kind wünschen. ich wusste auch nict das eine alterbegrenzung dafür gibt. Denn warum sollten sonst Frauen ab 35. noch ein Kind bekommen dürfen????
Aber da sagt auch niemand was jeder hat so steht es im Grundgestzt das recht darauf ein kind zu kriegen.
Gut ich bin erst kanpp 20 .Aber ich wusste immer das ich Kinder will und auch vorallem jung will.Als ist mit 18 erfuhr das ich so nie wirklich nie ein Kind bekommen kann war es als hätte man meinem leben den Sinn genommen.
Ich bin erst kanpp 20 aber ich bin reifer als andere Frauen mit dreißizg.
Und reich bin ich auch nicht um a:10 000 euro für eine adoption zu haben oder b:das gleich geld für eine ICSI die ja dank unser tollen Politker ab januar selbst gezahlt werden soll.
ich hab alles was ich will. Einen sehr lieben mann mit .Wir haben ein haus auf dem land ein hund ein Pferd zwei Auto´s und auch sonst hab ich alles erreicht was ich will.
Und ich will nicht in meinem eruf den ich erlerne arbeiten. Sondern in einer völlig andern Brance.
ich will auch nciht mit den kollegen länger als nötig zusammen arbeiten.
Wir mein mann und ich wollen ein Kind .Und nur wegen meines Abschlusses ein leben lang auf ein kind zu verzichten finde ich völlig falsch. Denn den kann ich auch wenn das kind da ist nachmachen.
Aber Aus gesundheitlich gründen ist es mir nur noch dieses und evtl. nächstes jahr möglich über haupt schwanger zu werden.
und ich finde es ziemlich anmasend von dir sowas zu schreiben. Denn ich beurteile auch neimanden den ich nicht kenne. Wenn mir sein posting nicht passt überles ich es. Ich habe hier um hilfe gebeten und nicht um eine predigt wie sie mein chefi fälschlicher weise schon hält.Obwohl sie mich als privat mensch versteh und großen Respekt vor dem hat was wir tun.

Und Berita danke das du mir den auszug rein gesetzt hast ich hoffe nur das es dann auch klappt und ich bald hier bleiben darf.
Danke dir.
LG Anita

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