Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Loona85, 31. SSW am 07.04.2009, 19:14 Uhr

Rechte

für meine tochter (wird im august 4) habe ich das alleinige sorgerecht, ihr erzeuger hat rechte und pflichten (woran er sich nicht hält)!

mein ferund bekommt auch nciht das sorgerecht für dieses baby, ich habe es alleine, denn wenn wir heiraten bekommt er es eh automatisch.....

man ist nciht weniger vater wnen man das sorgerecht mit hat, es gilt vom gesetzt her wenn er in der geburtsurkunde steht und die vaterschaft anerkannt wurde!
er hat die pflicht (wnen man getrennt ist) unterhalt zu zahlen und das recht das kind zu sehen!
so muss er sich auch um das kind kümmern, also er ist nciht wneiger vater dann!

webnn du das sorgerecht abgibst und ihr euch trennen solltet, dann musst du wegen jedem schei* hinterher laufen wenn du ein sparbuch eröffnen willst das kind in den kiga tun willst und in die schule usw...brauchst du die unterschrift dann des vaters wenn er das sorgerecht mit hat, also überlegs dir :-)

lg Jasmin

 
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