Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von huehnchen69 am 25.10.2009, 0:46 Uhr

Hoer' auf deinen Bauch!

Hallo Faymoon,

Solange du dich gut dabei fühlst, spricht nichts dagegen, dass du lange am Stück arbeitest o.ä., es sei denn, du möchtest ein Exempel statuieren und es deinem AG nicht durchgehen lassen, dass er die Richtlinien ignoriert.

Mir selbst ging es in beiden SchwSch'en ausgezeichnet, und in der 2. SchwSch habe ich meinen AG erst in der 22. SSW unterrichtet, weil bei mir vorher noch eine Dienstreise anstand, bei der ich auf ca. 3000m überwiegend nachts und mehr als 12 Std./Nacht gearbeitet hatte. Das wollte ich unbedingt machen, aber mein AG hätte es verbieten müssen (und das sicherlich auch getan), wenn er davon gewusst hätte.
Gearbeitet habe ich bis 5 Tage vor der Geburt, mit Bescheinigung vom Arzt, dass nichts dagegen spricht.

Etwas völling anderes ist es natürlich, wenn du dich *nicht* gut fühlst. Ich konnte nicht genau herauslesen, ob es dir mit der Arbeit wirklich körperlich nicht gut geht, oder ob es dich psychisch belastet, dass du dir unsicher bist, ob du deinem Baby schaden könntest, wenn du dich nicht schonst, obwohl du keine Probleme damit hast.
Falls es dir körperlich schlecht geht - dann beruf' dich auf die Schutzbestimmungen, und arbeite so, dass du dich damit wohlfühlst. Das ist dann wirklich nicht der Zeitpunkt für falsche Loyalität. Mit Sicherheit würden unter solchen Umständen weder dein Chef, noch deine Kollegen wollen, dass du dein Baby gefährdest, damit du weiter so ranklotzen kannst wie bisher.
Falls es "nur" die psychische Belastung ist, dann hilft es ja hoffentlich schon zu wissen, dass du deinem Baby nicht durch langes, spätes Arbeiten/Stehen schadest, und auch nicht durch schweres Heben o.ä. - solange es dir damit gut geht.

Alles Gute!
Sabine

 
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