Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von konni76, 37. SSW am 10.05.2009, 8:55 Uhr

Frage wg Sorgerecht

also wir haben erst die vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung gemacht und uns beim jugenamt wegen dem sorgerecht beraten lassen. 2 wochen später haben wir dann das gemeinsame sorgerecht gemacht. wir sind auch nicht verheiratet. sicher gibt es nachteile, z.b. wenn man sich trennt.....dann mußt du jedesmal, wenns um wichtige entscheidungen geht, die unterschrift deines ex besorgen. wenn man sich im guten trennt und der vater sich seiner verantwortung bewußt ist, ist das auch kein problem. trennt man sich aber im schlechten und der vater ist nur darauf aus, dir eins rein zu würgen, kann das dann schon stressig werden. zumal du nur aus ganz bestimmten, wichtigen gründen, vor gericht, das alleinige sorgerecht zurück erstreiten kannst.....dafür gibts aber nur wenige gründe, die DU auch noch beweisen mußt. z.b. das das kind bei dem vater einer gefahr ausgesetzt ist usw.! vorteile hat es natürlich, das du deinem freund nicht bei jeder kleinigkeit eine vollmacht schreiben mußt und außerdem bin ich persönlich der meinung, das der vater die selben rechte und pflichten haben sollte, wie die mutter. am besten ist, du überlegst dir mal in ruhe, wie gut du deinen freudn kennst und wie du glaubst, wie er sich im falle einer trennung verhalten würde.

 
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