Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von little-lion, 26. SSW am 09.05.2009, 20:53 Uhr

Frage wg Sorgerecht

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen und meine Frage beantworten.
Welche Vor- und Nachteile hat man bei gemeinsamen bzw. alleinigem Sorgerecht?
Also, mein Freund und ich sind nicht verheiratet und haben auch vorerst nicht vor zu heiraten. Das Baby wird meinen Nachnamen bekommen.
Ich habe jetzt in der letzten Zeit von Freunden, Bekannten und dem Jugendamt (beim unterschreiben der Vaterschaftsanerkennung) so viel gehört, dass wir nun gar nicht wissen, wie wir uns da entscheiden sollen.

Wie ist das bei euch? Habt ihr gemeinsmes oder alleiniges Soregrecht?

LG & Danke schon mal

 
20 Antworten:

Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von zauberpüppi am 09.05.2009, 21:03 Uhr

also ich hab auch alleiniges sorgerecht, unser sohn hat auch meinen nachnamen.
wenn ihr nicht vor habt zu heiraten - warum? seid ihr euch noch nicht so sicher, ob ihr auf dauer zueinander passt? dann ist auf jeden fall alleiniges sorgerecht besser. wenns bei euch doch mal auseinandergeht brauchst du ihn nicht wegen jeder kleinigkeit fragen, denn bei allen ämtern etc. brauchst du dann auch seine unterschrift, und wenn er die dir dann nicht geben will sitzt du dumm da.
wenn ihr gemeinsames sorgerecht nehmt, zeigst du deinem freund andererseits, dass du ihn mit einbeziehst, und er kann dir evt. mal wege abnehmen.
auch wenn man nicht so weit denken sollte, aber ich finde alleiniges sorgerecht besser, und wenn der mann mitreden will, dann soll er immer schön lieb zu uns sein und einen Antrag machen

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von SilkeJulia am 09.05.2009, 21:05 Uhr

Hallo,

wir haben die gemeinsame elterliche Sorge schon bei der Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Der Kommentar der Sachbearbeiterin war:
"Sie wissen aber schon, dass man das nur durch ein Gerichtsverfahren rückgängig machen kann."
Meine Antwort war: "Ja, was wir nicht vorhaben, da das Kind nunmal zwei Eltern haben, die die Entscheidungen, die es betreffen auch gemeinsam zu fällen haben." Sie hat uns dann achselzuckend die Urkunden ausgehändigt.

Vorteil:
- beide Eltern haben "ein Wörtchen mitzureden" bei wichtigen Entscheidungen, zB große Behandlung von Krankheiten, Kindergarten- und Schulwahl, Reisen...

Nachteil:
- beide Eltern haben "ein Wörtchen mitzureden" bei wichtigen Entscheidungen, zB große Behandlung von Krankheiten, Kindergarten- und Schulwahl, Reisen...

*g*

Du kannst als Mutter, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, alles alleine entscheiden. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, muss der Elternteil, der nicht anwesend ist, erklären, dass er einverstanden ist, zB wenn das Kind an einer bestimmten Schule angemeldet wird. Das heisst, man muss unter Umständen eine Erklärung schreiben, die der Vater unterschreibt.

Für mich persönlich war es aber selbstverständlich, dass mein Freund (mittlerweile seit 5 Jahren Ex) auch das Sorgerecht hat, weil er eben der Vater ist und ich nicht einfach über seinen Kopf hinweg übers Kind verfügen darf. Das ist auch ein zwischenmenschliches Ding, finde ich.

Bisher brauchte ich dreimal die Einverständiserklärung von ihm. Einmal für den Kindergarten, einmal für die Schule und einmal für eine Behandlung beim Kinderpsychotherapeuten.

LG,

Silke

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Nachtrag

Antwort von SilkeJulia am 09.05.2009, 21:08 Uhr

Achja, ein Vorteil der gemeinsamen Sorge:

Wenn das Kind nach einer Trennung evtl. irgendwann beim Vater leben will, geht das problemlos.
Das ist natürlich weit gedacht, aber sollte im Hinterkopf behalten werden.

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von lenny-baby, 39. SSW am 09.05.2009, 21:09 Uhr

Wir haben es gemacht wie Silke.Denn mal ehrlich: Ihr habt euch ja sicher auch gemeinsam für das Kind entschieden, dann solltet ihr auch gemeinsam die gleichen Rechte und Pflichten erfüllen!

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von momworking, 35. SSW am 09.05.2009, 21:11 Uhr

Hallo,
Silke hat es ziemlich auf den Kopf getroffen:
Vor- und Nachteil ist, dass du alles alleine entscheiden kannst/musst, wenn du die alleinige Sorge hast.

Ich habe für meine Große das alleinige Sorgerecht und bin dem JA-Mitarbeiter täglich auf Knien dafür dankbar, dass er mich davor bewahrt hat, das Sorgerecht zu teilen.

Du brauchst dann nämlich das Einverständnis des leiblichen Vaters für: KiGa-Wahl, Schul-Wahl, ggf. ärztliche Behandlung, Kontoeröffnung fürs Kind, Beantragung eines Kinderreisepasses, Wohnortwechsel, etc.

Und wenn man nicht verheiratet ist, stellt sich die Frage, ob man sich diese Konsequenzen wirklich für immer "antun" will.

Das Umgangsrecht und das Sorgerecht sind übrigens zwei Paar Schuhe!

VlG
Annette

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von nonies-mum am 09.05.2009, 21:18 Uhr

ich bin dem lieben gott auch soooo dankbar, das alleinige sorgerecht meiner ersten tochter zu haben!
würde NIE gemeinsames sorgerech machen!

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von little-lion am 09.05.2009, 21:19 Uhr

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Wir haben uns gemeinsam für das Kind entschieden und es ist ein absolutes Wunschbaby.
Ich bzw. wir hatten schon entschieden, dass ich das alleinige Sorgerecht haben werde. Was ja nicht heißt, dass ich die Entscheidungen alleine treffen werde oder würde. Abgesprochen und entschieden wird trotzdem gemeinsam! Ich denke, es ist ja eigentlich "nur" ein Stück Papier.
So, jetzt habe ich aber gehört, für den Fall, dass mir etwas passieren sollte, das Kind ins Heim müsste, weil der Vater ja keine Rechte hat.
Stimmt das?

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QUATSCH!!!!!!!

Antwort von momworking am 09.05.2009, 21:23 Uhr

Das ist vollkommener Mumpitz!
Im Gegenteil: Wenn dir etwas zusteht, dann geht die elterliche Sorge automatisch auf den leiblichen (!!!) Vater über. Das ist für UNS ein Riesenproblem, denn das lässt sich selbst bei alleinigem Sorgerecht der Mutter gar nicht anders regeln.
D.h. würde mir etwas zustoßen, müsste meine Große zu ihrem leiblichen Vater, den sie kaum kennt, weg von ihren Halbgeschwistern und von meinem Ehemann.

Was du auf jeden Fall machen lassen kannst ist eine notarielle Beurkundung für den schlimmsten Fall der Fälle, damit dein Partner zumindest etwas in der Hand hat.

VlG
Annette

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von lenny-baby, 39. SSW am 09.05.2009, 21:30 Uhr

Den Gedanken, dass etwas mit mir passieren könnte, hatten wir bei unserer Entscheidung wegen Sorgerecht auch. Ich hatte beim JA nachgefragt, was denn wohl ist, wenn ich(Gott bewahre!) bei der Geburt sterbe,oder ähnliches. Es kam nur eine wenig befriedigende Antwort: "Machen sie sich mal keine Sorgen, wir würden ja nur das beste für ihr Kind wollen!" Was das nun genau bedeutet, hat man uns leider nicht gesagt. Laut Anwalt könnte es da jedoch wirklich Probleme geben.
Mach dir mal einen Termin zum Beratungsgespräch bei einem Familienanwalt. Je nach deiner persönlichen Situation, ist das nicht so teuer, oder sogar kostenlos.

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von zauberpüppi am 09.05.2009, 21:50 Uhr

NEE, soweit ich weiß is das blödsinn.
ihr habt ja schon ne vaterschaftsanerkennung. damit ist er schon beurkendeter vater.
wenn das nicht wär, müsste er im falle eines falles dies erst nachweisen, aber so, ist er derjenige, der das sorgerecht automatisch bekommt.

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@ momworking

Antwort von zauberpüppi am 09.05.2009, 21:53 Uhr

hat dein mann sie denn nicht adoptiert? wenn du das alleinige sorgerecht hast, kann euch da auch keiner reinreden. und wenn er sie adoptiert hat, dann müsste doch im falle eines falles er an erster stelle stehen und nicht der leibliche vater.

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von Suse71, 13. SSW am 09.05.2009, 22:01 Uhr

Mein Partner und ich sind auch nicht verheiratet aber bei mir stellt sich die Frage nach dem alleinigem Sorgerecht nicht. Ich habe mich bewusst entschieden, dass ich ein gemeinsames Kind mit meinem Lebensgefährten möchte also werden wir auch das Sorgerecht gemeinsam ausüben.

Ich habe beruflich einiges mit Familienrecht zu tun und m.E. spielen Mütter mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Machtspielchen mit dem Kindesvater wenn es zur Trennung kommt. Ein Umgangsrecht hat er sowieso, egal ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht.

M.E. sollte das wirklich keine Rolle spielen, wenn man sich gemeinsam für ein Kind entschieden hat, was hier Vor- oder Nachteile hat.

Ihr solltet das als Paar entscheiden und Euch nicht von Freunden oder Bekannten beeinflussen lassen.

LG Suse

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von jess+younes, 28. SSW am 09.05.2009, 22:42 Uhr

Also ich bereue es mittlerweile das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater meines ältesten Sohnes zu haben. Denn ER übt die Machtspielchen mittlerweile aus und ich muss es hinnehmen obwohl unser Sohn bei mir lebt. Er haut mich beim JA in die Pfanne, bzw. er versucht es (er labert aber nur Dünnschiss) und wir streiten uns wöchentlich um irgendwelche Sachen...er hat zwar die gleichen Rechte im Prinzip, aber er denkt auch er könnte somit unser Leben bestimmen und das nervt gewaltig. Ich würde es nie wieder tun (und ich hab auch mal gedacht wenn wir uns trennen sollten, wäre das ja nur fair, weil schließlich ist es ja auch sein Kind)!

Lg Jessi

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von popeike am 09.05.2009, 23:29 Uhr

kann man die Vaterschaftsanerkennung auch schon vor der Geburt machen?

Wir machen es auf jeden Fall, sind schon so lang zusammen und ob verheiratet oder nicht, es ist unser Kind und jeder Elternteil sollte die gleichen Rechte/Pflichten haben!!!

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@popeike

Antwort von zauberpüppi am 09.05.2009, 23:32 Uhr

ja klar, haben wir auch schon vor der geburt gemacht. erspart dir hinterher den weg, denn wir mussten persönlich beim jugendamt vorsprechen.
außerdem steht der vater so schon mit in der geburtsurkunde. wenn ihr es erst hinterher macht, müsstest du die ändern lassen, und das kostet wieder geld - find ich rausgeschmissen.

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@popeike

Antwort von tinchenO.o, 37. SSW am 09.05.2009, 23:58 Uhr

Noch ein Vorteil, wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wird: Dann kann dein Partner euer Kind im Standesamt anmelden. Das muss man innerhalb einer Woche und man weiß vorher nie, wie fit man nachher ist ...

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von Lesekultur, 28. SSW am 10.05.2009, 0:13 Uhr

Hallo,
ich finde, ein gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht verkehrt. Jedoch muss man sich immer wieder dessen bewusst sein, dass es durchaus zu einer Trennung kommen könnte. Nichts ist für die Ewigkeit, selbst die Institution der Ehe nicht.

Falls es zu einer Trennung kommt und sich die beiden Partner danach nicht gerade gut verstehen, wäre/ist es ziemlich stressig und nervenaufreibend dem Expartner wegen jeder Kleinigkeit (und es wäre bei dem gemeinsamen Sorgerecht, jede erdenkliche Kleinigkeit) nachrennen zu müssen. Durch ein alleiniges Sorgerecht spart man sich die Zeit, die Nerven, die Machtspielchen und die entstehende Antipathie gegenüber dem lieben Ex.

Solange man zusammen ist, ist es eigentlich ganz klar, dass man gemeinsam wichtige Entscheidungen fällt, auch wenn einer das alleinige Sorgerecht hat.

Ich wünsche dir weiterhin alles Gute.

Gruß.

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von konni76, 37. SSW am 10.05.2009, 8:55 Uhr

also wir haben erst die vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung gemacht und uns beim jugenamt wegen dem sorgerecht beraten lassen. 2 wochen später haben wir dann das gemeinsame sorgerecht gemacht. wir sind auch nicht verheiratet. sicher gibt es nachteile, z.b. wenn man sich trennt.....dann mußt du jedesmal, wenns um wichtige entscheidungen geht, die unterschrift deines ex besorgen. wenn man sich im guten trennt und der vater sich seiner verantwortung bewußt ist, ist das auch kein problem. trennt man sich aber im schlechten und der vater ist nur darauf aus, dir eins rein zu würgen, kann das dann schon stressig werden. zumal du nur aus ganz bestimmten, wichtigen gründen, vor gericht, das alleinige sorgerecht zurück erstreiten kannst.....dafür gibts aber nur wenige gründe, die DU auch noch beweisen mußt. z.b. das das kind bei dem vater einer gefahr ausgesetzt ist usw.! vorteile hat es natürlich, das du deinem freund nicht bei jeder kleinigkeit eine vollmacht schreiben mußt und außerdem bin ich persönlich der meinung, das der vater die selben rechte und pflichten haben sollte, wie die mutter. am besten ist, du überlegst dir mal in ruhe, wie gut du deinen freudn kennst und wie du glaubst, wie er sich im falle einer trennung verhalten würde.

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Re: @ momworking

Antwort von momworking am 10.05.2009, 18:31 Uhr

Das alleinige Sorgerecht berechtigt leider (?) eine Mutter nicht dazu das Kind von einem neuen Partner adoptieren zu lassen. Da muss der leibliche Vater IMMER zustimmen. Es gibt auch nix, was ihn dazu zwingen könnte, zuzustimmen. Es ist wurstegal ob er jemals Unterhalt gezahlt oder sich um sein Kind gekümmert hat: Wenn er nicht zustimmt, kann niemand sonst das Kind adoptieren...

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Re: Frage wg Sorgerecht

Antwort von Calpe am 10.05.2009, 22:18 Uhr

Wohnt ihr zusammen?

Wenn nein, würde dir mehr Elterngeld zustehen und du könntest 14 Monate anstatt 12 beantragen, wenn du das alleinige Sorgerecht hättest.

Bei uns hätte es um die 1500 € ausgemacht, wenn wir uns das Sorgerecht erst später geteilt hätten.

LG

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