Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SilkeJulia am 09.05.2009, 21:05 Uhr

Frage wg Sorgerecht

Hallo,

wir haben die gemeinsame elterliche Sorge schon bei der Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Der Kommentar der Sachbearbeiterin war:
"Sie wissen aber schon, dass man das nur durch ein Gerichtsverfahren rückgängig machen kann."
Meine Antwort war: "Ja, was wir nicht vorhaben, da das Kind nunmal zwei Eltern haben, die die Entscheidungen, die es betreffen auch gemeinsam zu fällen haben." Sie hat uns dann achselzuckend die Urkunden ausgehändigt.

Vorteil:
- beide Eltern haben "ein Wörtchen mitzureden" bei wichtigen Entscheidungen, zB große Behandlung von Krankheiten, Kindergarten- und Schulwahl, Reisen...

Nachteil:
- beide Eltern haben "ein Wörtchen mitzureden" bei wichtigen Entscheidungen, zB große Behandlung von Krankheiten, Kindergarten- und Schulwahl, Reisen...

*g*

Du kannst als Mutter, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, alles alleine entscheiden. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, muss der Elternteil, der nicht anwesend ist, erklären, dass er einverstanden ist, zB wenn das Kind an einer bestimmten Schule angemeldet wird. Das heisst, man muss unter Umständen eine Erklärung schreiben, die der Vater unterschreibt.

Für mich persönlich war es aber selbstverständlich, dass mein Freund (mittlerweile seit 5 Jahren Ex) auch das Sorgerecht hat, weil er eben der Vater ist und ich nicht einfach über seinen Kopf hinweg übers Kind verfügen darf. Das ist auch ein zwischenmenschliches Ding, finde ich.

Bisher brauchte ich dreimal die Einverständiserklärung von ihm. Einmal für den Kindergarten, einmal für die Schule und einmal für eine Behandlung beim Kinderpsychotherapeuten.

LG,

Silke

 
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