Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Felica am 13.03.2019, 11:31 Uhr

Elternzeitfrage

Wenn dein Mann einfach nur EZ nimmt, kann er Zeitpunkt und Dauer frei wählen. Von Geburt an bis zum 3ten Geburtstag bzw in bestimmten Fällen darüber hinaus bis zum 8ten Lebensjahr.

Will er auch EG beziehen um den Verdienstausfall wo aufzufangen, dann muss er mindestens 2 Lebensmonate nehmen innerhalb der ersten 14 Monate nach Geburt. In dem Fall also wenn das Kind an einem 5ten geboren wurde immer vom 5ten bis zum 4ten des darauf folgenden Monats.

In beiden Fällen muss das Kind aber erst einmal geboren werden. Er kann keine EZ vor Geburt nehmen, sondern frühstens ab Geburt. davon ab muss er 7 Wochen vor Antritt diese dem AG mitteilen.

Ihr müsst also trennen zwischen ElternZeit und ElternGeld. Frage wäre also was genau plant ihr. Festlegen müsst ihr euch auf jeden Fall.

 
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