Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Marymary1234, 24. SSW am 22.03.2020, 16:52 Uhr

Elterngeld

Zur Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes berücksichtigt.Das heißt wenn dein Kind am 17.07 kommt musst du von da 12 Monate zurückrechnen.Das Geld welches du im BV bekommst wird als ganz normales "Gehalt" berechnet bis zumneibtritt des Mutterschutzes, Das Mutterschaftsgeld wird dir ab Geburt noch 8 Wochen gezahlt. Dann tritt das elterngeld ein. Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen, aber soweit uxg weiß werden das Mutterschaftsgeld nicht mit eingerechnet in das elterngeld, sicher bin ich mir aber nicht. Du kannst mal bei der dir zuständigen elterngeldstelle anrufen und nachfragen.

 
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