Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von rose_dust am 22.03.2020, 16:13 Uhr

Elterngeld

Hallo ihr Lieben, evtl weiß ja jemand mehr
Habe bis September 19 erheblich weniger verdient, als ich es jetzt tue
Ab Mai wäre ich im Mutterschutz, im Juni ist ET
Kann man irgendwie Die Zeit im Mutterschutz noch zur Berechnung dazu zählen? Ist ja nicht mehr das normale Gehalt, aber die selbe Summe
Ansonsten wäre es viel weniger Elterngeld
Ich hoffe ihr versteht, was ich meine
Und Schichtzulagen aus den letzten Monaten, zählen die zur Berechnung dazu?

 
7 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von marieseptember am 22.03.2020, 16:17 Uhr

Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und arbeiten gehen. Geht aber nicht, wenn du ein Beschäftigungsverbot hast.

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Re: Elterngeld

Antwort von rose_dust am 22.03.2020, 16:22 Uhr

Bin seit Anfang der SS im BV

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Re: Elterngeld

Antwort von Sangara am 22.03.2020, 16:50 Uhr

Lass mich lügen mutterschutz zählt meines Erachtens in die Berechnung rein. Ganz sicher bin ich aber gerade nicht, wie das berechnet wurde.
Schichtzulagen zählen aber definitiv mit rein. Deswegen muss man die Konzerte der letzten 5 Monate mit angeben, damit der Durchschnitt berechnet werden kann.

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Re: Elterngeld

Antwort von Marymary1234, 24. SSW am 22.03.2020, 16:52 Uhr

Zur Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes berücksichtigt.Das heißt wenn dein Kind am 17.07 kommt musst du von da 12 Monate zurückrechnen.Das Geld welches du im BV bekommst wird als ganz normales "Gehalt" berechnet bis zumneibtritt des Mutterschutzes, Das Mutterschaftsgeld wird dir ab Geburt noch 8 Wochen gezahlt. Dann tritt das elterngeld ein. Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen, aber soweit uxg weiß werden das Mutterschaftsgeld nicht mit eingerechnet in das elterngeld, sicher bin ich mir aber nicht. Du kannst mal bei der dir zuständigen elterngeldstelle anrufen und nachfragen.

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Re: Elterngeld

Antwort von Elli 1985, 31. SSW am 22.03.2020, 17:45 Uhr

Was Dir eventuell helfen kann, ist einen Antrag auf Ausklammerung der Krankheitszeit (BV) zu stellen. Wenn man schwangerschaftsbedingt krank war und dadurch quasi weniger verdient hat, kann man diese Zeiten aussparen lassen. Dann gilt der Zeitraum davor.

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Re: Elterngeld

Antwort von Marymary1234, 24. SSW am 22.03.2020, 18:04 Uhr

Warum sollte sie das BV ausklammern lassen, da bekommt sie doch vollen Gehalt. Die Frage bezog sich ja darauf, ob sie das, was sie im Mutterschutz bekommt auf die Berechnung fürs elterngeld nehmen kann da sie vor dem BV weniger verdient hat als die aktuell bekommt und somit weniger elterngeld. Das Geld was sie im BV bekommt wird ganz normal als Gehalt gezählt.

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Re: Elterngeld

Antwort von marieseptember am 22.03.2020, 18:05 Uhr

Nein, Mutterschutz zählt nicht.

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