Geschrieben von marion am 08.08.2003, 14:20 Uhr |
Du kriegst kein Mutterschaftsgeld
Bei dir läuft statt dessen einfach nur der Gehalt weiter bis 6 Wochen nach der Geburt. Bei allen anderen Arbeitnehmern stellt der Arbeitgeber mit Beginn des Mutterschutzes jegliche Zahlung ein. Ersatzweise kommt dann das Mutterschaftsgeld der KV. Du bist also nicht besser und nicht schlechter gestellt als andere, nur dass DU einfach nichts dazu tun mußt um dein Geld zu bekommen, lediglich nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde beim Dienstherren einreichen. Frage mich, wenn noch was unklar ist. Bin ebenfalls "blöde" Beamtin und streite grad mit MEINEM Dienstherren rum, weil ich IDIOT mich von unserem Personalchef habe drängen lassen ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub zu beantragen. Im März kommt mein drittes Kind zur Welt und seine Auskunft lautet: ich kann meinen unbezahlten Urlaub NICHT abbrechen und statt dessen dann Erziehungsurlaub nehmen... in solchen Dingen mein Tipp: ruf bei der Beihilfestelle an, die sind immer noch am kompetentesten und vor allem haben sie kein persönliches Interesse (mein AG müßte ja wieder meine pro-Kopf-Umlage an die Beihilfe zahlen und ich hätte wieder einen Beihilfeanspruch, wenn ich wieder Erziehungsurlaub bekäme...)
LG
Marion
- @ alle Beamtinnen oder die die sich mit den besch... Anträgen überhaupt auskennen... - Silvi76, 38. SSW 08.08.03, 13:57
- Du kriegst kein Mutterschaftsgeld - marion 08.08.03, 14:20
- An Marion - Nicole+Jannik, 20. SSW 08.08.03, 14:43
- Re: An Marion - CarrieCat, 12. SSW 08.08.03, 21:41
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