Geschrieben von CarrieCat, 12. SSW am 08.08.2003, 21:41 Uhr |
An Marion
Also, ich bin auch Beamtin. Und sitze sogar an der Quelle, weil ich Personalsachbearbeiterin bin. Und es ist so, jedenfalls bei uns, wer sich im "unbezahlten" Urlaub befindet, kann den nicht so einfach für Mutterschutz unterbrechen. Elternzeit müsste aber schon gehen. Ist doch eigentlich nur ein Wechsel der Beurlaubungsart, sollte kein Thema sein...
Aber es gibt natürlich auch noch Behörden, wo der Amtsschimmel gewaltig wiehert, Gesetz hin oder her ;-))
Noch was für Silvi, Du erhälst im Mutterschutz ganz normal Dein Gehalt weiter. Schließlich bist Du ja auch privat versichert. Warum solltest Du da auch Mutterschaftsgeld erhalten?
Marion, Beihilfeanspruch hast Du allerdings auch im "unbezahlten" Urlaub, wenn Du nicht über Deinen Ehegatten berücksichtigungsfähig bist. Gilt aber auch für Elternzeit. Also, da gibts jedenfalls in NRW keinen Unterschied. Man bekommt in der Elternzeit sogar noch einen Zuschuß zur KV.
- @ alle Beamtinnen oder die die sich mit den besch... Anträgen überhaupt auskennen... - Silvi76, 38. SSW 08.08.03, 13:57
- Du kriegst kein Mutterschaftsgeld - marion 08.08.03, 14:20
- An Marion - Nicole+Jannik, 20. SSW 08.08.03, 14:43
- Re: An Marion - CarrieCat, 12. SSW 08.08.03, 21:41
Bin nicht ss, habe aber mal eine Frage
Mal wieder ein paar worte zum kaiserschnitt
Wollte allen Schwangeren mein beileid aussprechen.Bei dieser Hitze ist echt nicht schön
;-( ich wurde ohne grund enstellt ;-((( ------ mein KS war grundlos ;-(
Welche Grösse für 1 Monate altes Baby?
Wie lange im Kreissaal?
Hilfe, was war das für eine Nacht
"Wehenöl" wer hatte damit mal Erfolg??
@Würmli im Bauch