Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von CarrieCat, 12. SSW am 08.08.2003, 21:41 Uhr

An Marion

Also, ich bin auch Beamtin. Und sitze sogar an der Quelle, weil ich Personalsachbearbeiterin bin. Und es ist so, jedenfalls bei uns, wer sich im "unbezahlten" Urlaub befindet, kann den nicht so einfach für Mutterschutz unterbrechen. Elternzeit müsste aber schon gehen. Ist doch eigentlich nur ein Wechsel der Beurlaubungsart, sollte kein Thema sein...

Aber es gibt natürlich auch noch Behörden, wo der Amtsschimmel gewaltig wiehert, Gesetz hin oder her ;-))

Noch was für Silvi, Du erhälst im Mutterschutz ganz normal Dein Gehalt weiter. Schließlich bist Du ja auch privat versichert. Warum solltest Du da auch Mutterschaftsgeld erhalten?

Marion, Beihilfeanspruch hast Du allerdings auch im "unbezahlten" Urlaub, wenn Du nicht über Deinen Ehegatten berücksichtigungsfähig bist. Gilt aber auch für Elternzeit. Also, da gibts jedenfalls in NRW keinen Unterschied. Man bekommt in der Elternzeit sogar noch einen Zuschuß zur KV.

 
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