Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Chrissi90, 6. SSW am 18.11.2018, 11:14 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und in der 6.SSW. Der Termin beim FA steht noch aus.
Das ist natürlich alles Neuland für mich aber ich freue mich riesig.
Da ich es noch keinem verraten habe, dass ich schwanger bin,außer meinem Partner natürlich, wende ich mich hoffnungsvoll an euch.

Ich arbeite in einem KInder und Jugendheim im Schichtdienst. Wir haben hier viele verhaltensauffällige Kinder ,die alle Diabetes Typ I haben, also habe ich auch mit Nadeln, Blut und Ähnlichen Kontakt.
Nun meine Fragen, ab wann sollte ich es meiner Chefin sagen, dass ich schwanger bin?
Ab wann gilt für mich als Erzieherin das Beschäftigungsverbot und wie sieht es mit dem weiterführenden Lohn aus ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und wir können Erfahrungen austauschen.

LG die Chrissi

 
10 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von rabe71 am 18.11.2018, 11:39 Uhr

Hallo,
der Arbeitgeber muss prüfen, ob er dich anderweitig einsetzen kann: Verwaltung o.ä.
Geht das nicht,dann kann es sein,dass du ein Beschäftigungsverbot (von deinem AG) bekommst!
Alles Gute für die Schwangerschaft!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Shannon44 am 18.11.2018, 11:41 Uhr

Ich bin zwar in der Pflege kann dir nur meine Erfahrung sagen..Ich habe es meinem Chef sofort erzählt da Ich mit Körperflüssigkeiten ja nun zwangsweise in Kontakt komme..hab zwar Handschuhe an aber das Risiko wollt ich halt doch nicht eingehen..Aufgrund meiner Vorgeschichte wegen FG ect bekam ich von meinem FA einen BV ausgeschrieben..da war ich ca 9 ssw als man sah das des Herzl schlug..ob und wann du einen bekommst weiss ich nicht..Heut zu Tage bekommt man wohl so leicht keinen mehr..Mein Lohn habe ich weiterhin wie gewohnt bekommen ausser die Zuschläge wie Wochenendzulage ect..LG..

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 18.11.2018, 11:43 Uhr

Ob du ein BV bekommst kann dir keiner sagen, seit 2018 würde das Gesetz verschärft 2019 wird es noch enger. Ein BV vom Arbeitgeber ist dann auch im sozialen Bereich kaum noch möglich.
Bsp meine Freundin arbeitet in einer Demenz Wohngruppe die geschlossen ist weil die Bewohner aggressiv sind, sie hat Anfang des Jahres noch ein BV bekommen ihre Kollegin jetzt nicht diese würde in der Verwaltung eingesetzt.
Dein Arbeitgeber muss jetzt sehr genau vor der Krankenkasse begründen warum er dir keinen Ersatzarbeitsplatz anbieten kann, nur wenn er es nicht kann darf er noch ein BV aussprechen.
Trotzdem solltest du schnellstens deinen Arbeitgeber bescheid geben, deinen Lohn würdest du immer genau so weiter bekommen egal ob du Kaffee kochst oder ein BV hast nur die Schichtzulagen werden anders versteuert.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lulu1005, 8. SSW am 18.11.2018, 13:48 Uhr

Hallo liebe Chrissi90, erst einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
Ich arbeite auch in der Jugendhilfe. Ich habe es meinem Chef sofort erzählt, als ich mein erstes Ultraschallbild in der Hand hatte, da ich ein seeehr verhaltensauffälligen Teilnehmer habe, der auch Dinge auf Menschen wirft bzw. des Öfteren die Polizei hinzugezogen werden muss. (Ich habe das Glück, dass mein Chef ein seeehr netter und fürsorglicher Mann ist, dem ich eigentlich alles anvertrauen würde.) Wir haben eine Abmachung getroffen. Und zwar wird er jetzt schauen, dass ich nicht mehr alleine im Dienst bin (also dann 2 Hauptamtliche im Dienst) dazu werde ich ab der 12. ssw in einen Bereich versetzt, der nicht so risikoreich ist. Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig helfen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Chrissi90 am 18.11.2018, 14:53 Uhr

vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten. Ihr konntet mir gut weiterhelfen.

Ich denke aber nicht, dass ich eine andere Stelle bzw. Tätigkeit zugeteilt bekomme. Unsere Gruppen sind außerdem alle gleich schwierig und das Büro gut besetzt.
Zur Not würde ich aber für die Kids jeden Tag essen kochen.
ich warte nun erstmal den Termin beim FA ab, den ich kaum noch erwarten kann. Aber so viel wird wohl noch nicht zu sehen sein.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Sundancer, 25. SSW am 19.11.2018, 3:52 Uhr

Huhu, ich arbeite bzw habe auch als Erzieherin in ein einer WG gearbeitet. Grosser Träger. Wurde direkt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft freigestellt und zum Betriebsarzt geschickt, welcher mir auch direkt das bv ausstellte, da ich mit Jungs im Alter von 12-18arbeite und ich muss dir ja nicht erzählen was da teilweise ab geht. Verwaltung fiel flach, da diese über 70 km entfernt ist und bei ner 50%stelle auch nicht wirklich zumutbar wäre. Ausserdem könnte der Träger eine eigene Verwaltung für seine schwangeren Mitarbeiterinnen eröffnen, da kommen bei der Größe ja einige zusammen schwangerenverwahranstalt.
Ich würde an deiner Stelle nicht zu lange warten, es geht ja um deinen Schutz. Ich hatte Bescheid gesagt, als man den Herzschlag im US sah. Dann kann sich deine Gruppe auch schnell um Ersatz kümmern.
Dir alles Gute

Lg

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Jakob2019, 23. SSW am 19.11.2018, 7:23 Uhr

Guten Morgen, ich arbeite auch bei einem relativ großen Träger (in einer integrativen Kita) und wurde nach Bekanntgabe sofort zum MediTüV geschickt, zusammen mit einer Gefährdungsbeurteilung und bekam dort das individuelle BV vom Arbeitgeber.

Lg und Dir alles Gute für SS
Steffi

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 19.11.2018, 7:42 Uhr

Einfach abwarten.

Nicht jeder Träger kann Alternativen anbieten (oder möchte es) und dann erhält man ein BV, wenn die eigene Arbeit zu riskant wäre.

Ich arbeite ebenfalls für eine große Klinik Kette und da gab es keine Alternativen. Verwaltung kann ich nicht, also wollten sie mich da auch nicht hin setzen. Da wäre ich so nützlich gewesen wie ein frisches paar Beton Schuhe.
Buchhaltung war auch raus, wird durch externes Büro gemacht. Stationen vielen wegen fehlender Immunität vollständig weg.

Wird bei der nächsten SS auch wieder so sein (die Gesetzestreuen Damen dürfen wir ihre "wird alles anders" Kommentare schenken. Dem Aufbau unserer Klinik kennt ihr nicht).

Drücke dir die Daumen, dass du eine passable Lösung angeboten bekommst!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Tante_Erna, 25. SSW am 19.11.2018, 13:02 Uhr

Herzlichen Glückwunsch!

Schau mal,hier findest du Infos: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Mutterschutz/Mutterschutz_node.html

Ich arbeite auch im sozialen Bereich und kann mir deine Tätigkeit gut vorstellen. Wenn ich mich an die Fragen aus meiner Gefährdungsbeurteilung erinnere, dann denke ich, dass du deine Tätigkeit nicht mehr ausführen darfst (insbesondere wegen der verhaltensauffälligen Kinder). Ob du dann woanders eingesetzt wirst oder ein Beschäftigungsverbot erhältst, klärt sich dann im Gespräch mit deiner Chefin. Dein Gehalt bekommst du in beiden Fällen ganz normal weiter ausgezahlt.

Wann ist denn dein FA- Termin? Wenn da das Herzchen schlägt (bei einigen sichtbar ab der 7., manchmal auch erst später), dann würde ich es auf jeden Fall melden.
Da ihr sehr wahrscheinlich einen betriebsarzt habt, kannst du dort auch schon anrufen und die Lage schildern. Die wissen was zu tun ist und können dich auch beraten. Du warst ja zur Einstellung auch dort (zur Klärung des Immunstatus, etc.).

Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Chrissi90 am 20.11.2018, 13:59 Uhr

Vielen Dank für eure Erfahrungen. Ich habe diesen Donnerstag meinen Termin und bin gespannt ob das herzchen schon schlägt.
Wenn Ja werde ich es meiner Chefin Donnerstag gleich sagen, Da ich dann auch noch Dienst habe.
Am Wochenende war bei uns wieder die Hölle los mit randalierenden Kindern. Das ist mir einfach zu gefährlich noch länger zu warten.
LG

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