Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Leo21, 8. SSW am 05.03.2018, 12:49 Uhr

Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Hallo vielleicht kennt sich jemand aus bzw hatte jemand diesen Fall da ich leider nichts finde... Es sind soviele fragen Ich war seit November Krank geschrieben wegen einer OP an der Schulter... jetzt bin ich Schwanger geworden nicht geplant (8.ssw) hab jetzt ein Monat Beschäftigungsverbot wo ja jetzt nicht mehr die Krankenkasse zahlt sondern der AG... Wer müsste Zahlen wenn ich nach den Monat BV direkt wieder Krank wäre weil ich war ja in diesen Fall nicht Arbeiten zwischendurch... würde mich über eine Antwort Freuen... Danke und schönen Tag allen...

 
16 Antworten:

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Murmel2017 am 05.03.2018, 13:13 Uhr

Du bekommst wieder das normale Krankengeld weiter

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von mellomania am 05.03.2018, 13:17 Uhr

da müsste geklärt sein, warum und für was du den einen monat BV hast. denn nur einen monat bv gibt es an sich nicht, außer es müssen immunitäten geklärt werden, bezüglich deines arbeitsplatzes. aber einen monat bv und dann wieder krank..ungünstig. wo arbeitest du denn? also als was?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Leo21, 8. SSW am 05.03.2018, 13:32 Uhr

Normales Krankengeld? Ich arbeite eigentlich als Verkäuferin wollte allerdings dort nicht mehr arbeiten da dort Mobbing an 1. Stelle steht aber war lange mit gemacht aber irgendwann geht es nicht mehr.... Wollte nach Genessung meiner Op dort Kündigen und etwas anderes Arbeiten nun ist allerdings die SS dazwischen gekommen.... ich hab 1. Monat Beschäftigungsverbot bekommen da es mir durch die Situation nicht wirklich gut geht allerdings sagt die FÄ sie kann mir aber kein Beschäftigungsverbot für länger aus diesen Gründen geben...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

da hat die ärztin recht

Antwort von mellomania am 05.03.2018, 14:18 Uhr

leider steht es ihr nicht zu, dir aus diesen gründen ein BV zu geben. es ist jetzt deine entscheidung ob du dort im vertrag bleibst und bis zum mutterschutz arbeitest und dann in elternzeit gehst, und dir dann für nach einem jahr elternzeit was neues suchst oder halt doch kündigst. da du keine medizinischen beschwerden hast darf die frauenärztin dir das bv nicht ausstellen. und bv wegen mobbing ist auch nur sehr sehr schwer möglich, da das nachgewiesen sein muss, dass das mobbing das leben von mutter und kind gefährdet. wenn du kündigst hast du halt eine sperre beim arbeitsamt und erhälst weniger mutterschaftsgeld und elterngeld. obligt dir, was und wie es weitergeht, tut mir leid dir das sagen zu müssen, ist aber leider so. krankmeldung naja, nach sechs wochen ist krankengeld. überleg es dir gut, ob du auf den schutz der firma verzichtest. bei kündigung tust du das nämlich, auch wegen später, rentenversicherung, krankenversicherung etcpp. ich würde die zähne zusammenbeißen und dort bleiben, denn so ganz ohne arbeit und ohne schutz wäre mir persönlich zu riskant. auch die einbußen sind einfach zu hoch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Miramar07 am 05.03.2018, 14:28 Uhr

Ob die 6 Wochen bis zum Krankengeld neu anfangen weiß ich nicht.
Aber wenn du schwangerschaftsbedingt mal geschrieben wirst, wirkt sich das später nicht auf dein Elterngeld aus, dass wird dann vor der schwangerschaftsbedingten Krankheit berechnet. Wenn du nach sechs Wochen einen Tag arbeitest und dann wieder krank geschrieben wirst (Achtung wichtig ein anderer Grund muss angegeben werden aber auch schwangerschaftsbedingt) dann gibt es auch kein Krankengeld. Ist aber alles sehr kompliziert und muss dein Arzt auch mitmachen. Meinst du nicht, dass dein Arbeitgeber dich eventuell ins BV schicken würde? In jedem Fall solltest du dich und ihn informieren welche Arbeiten du nicht mehr ausführen darfst! Zum Beispiel kein Heben von mehr als 10 Kg, gelegentlich nicht mehr als 5 Kg usw.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von mellomania am 05.03.2018, 14:48 Uhr

die frage ist, ob sie ohne schwangerschaft gekündigt hätte. der arbeitgeber wird eine gefährdungsbeurteilung machen und wenn nach dieser klar ist, dass sie den job nicht machen kann, muss er ihr einen andren geben. mit bv ist da erstmal nix. erst wenn der AG überhaupt keine möglichkeit hat sie einzusetzen, und das kann und muss auch ein rein administrativer job sein, wei ablage machen, rechnungen schreiben und sortieren, DANN kann er ein bv aussprechen bzw. muss. den alternativjob muss sie annehmen. möchte sie das nicht, kündigen. es ist nicht so einfach wie sich das alle vorstellen. ich hatte ihr oben schon geantwortet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Leo21, 8. SSW am 05.03.2018, 16:00 Uhr

Also verboten ist das BV nicht da es mir nicht gut geht wie schon geschrieben was aus der Situation heraus kommt und nicht besser wird... BV durch Arbeitgeber wurde besprochen mit VL da bis jetzt keine Schwangere in den Markt weiter Arbeiten musste. Allerdings hab ich Std Befristung... erst hieß es bekomm BV da es keine Schonende Arbeit gibt was auch tatsächlich so ist. Dann kam 4 Tage später Rückruf von VL das geht nicht mit den BV Verbot Kasse könnte ich noch machen.... ML sagte mir dann soll mir etwas einfallen lassen sie wollen nur meine Std runter setzen damit Sue weniger Zahlen muss... das ist der Dank das man Monate lang ohne Frei und 48 h u mehr Arbeiten gegangen ist mit 21 h Vertrag... ML sagte auf keinen Fall Arbeiten gehen es gibt keine leichte Beschäftigung auch an der Kasse nicht... nur sie ist leider auch im Moment krank wehen burn out... Meine Frage war ja nur wer das dann Zahlen müsste wenn ich Krank wäre SS bedingt... wie gesagt mir geht es nicht gut und für mich und das kleine ist der "stress" auch nicht so schön.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es liegt im ermessen des AG

Antwort von mellomania am 05.03.2018, 16:33 Uhr

du hast keine medizinisch indizierten probleme, daher KEIN BV vom arzt. geht rechtlich nicht.
wenn der AG keine arbeit für dich hat, muss er entweder teil BV ausstellen, dass du nur noch ein paar stunden darfst oder ein komplettes. aber DER AG muss das machen. Du kannst da keine einmischung vornehmen, das ist die krux ander sache. nur weil es dir nicht gut geht, ist das keine grundlage für ein BV.
der AG versucht sich rauszuwinden und das geht nicht, sofern!!!! du arbeiten machen musst, die dem mutterschutzgesetz nicht entprechen. kasse ist möglich, da hat er recht. auch rechnungen schreiben ginge. er kann nur ein BV aussprechen, wenn er ÜBERHAUGT keine ersatzarbeit für dich hat. bzw. wenn er sich bei deiner arbeit ans mutterschutzgesetzt hält, gibt es auch hier keine indikation für ein BV

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

du könntest die frage auch im forum "recht" von nicola Bader

Antwort von mellomania am 05.03.2018, 16:35 Uhr

im expertenforum stellen. mal sehen was sie sagt. das wäre noch eine idee. sie ist anwältin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Leo21, 8. SSW am 05.03.2018, 17:05 Uhr

Scheinbar verstehen Sie nicht so recht warum ich das BV habe... mir geht es nicht gut... d.h. schwindlig schwarz vor Augen usw... dazu kommt das auf Arbeit das mich fertig macht aus diesen Grund dieser Monat.... Die Ärztin kann aber nach den Monat aus diesen Grund kein BV mehr geben was ich natürlich auch verstehe... und ich werde auch nach den Monat nicht in der Lage sein auf Arbeit zu gehen, Achso und ja ich hätte gekündigt.da ich ein anderes Angebot hatte aber durch die nicht geplante SS nun nicht angenommen habe aber nach der Elternzeit dort anfangen werde.Allerdings rät mir nun jeder ab dies in der SS zutun.... Meine Frage hier war ja einfach nur ob ich danach vom AG Geld bekomme oder Krankenkasse??? Mir geht es einfach nur darum das ich vorher schonmal Bescheid weiß nicht das sich der AG quer stellt so könnt ich gleich kontern...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

doch ich verstehe warum du das bv hast, es ist aber rechtlich

Antwort von mellomania am 05.03.2018, 18:59 Uhr

nicht haltbar. es muss eine krankschreibung sein. schwarz vor augen etc ist krank und nicht arbeitsfähig, aber schwangerschaft schaltet einen aus. da gibt es nunmal unterschiede. ab der 6. woche gibt es halt krankengeld. wie du das danach machst, musst du wissen aber bv wegen mobbing? nicht wirklich. das ist schwer nachzuweisen. die ärtzin hat recht. sie kann dich nur krankschreiben aber ein bv geht nicht.
außer der AG schickt dich ins bv. das geht aber auch nur, wenn dein arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht und er dir keinen ersatzarbeitsplatz zuweisen kann.

ich arbeite mit diesem thema jeden tag, verfüge ez und mutterschutz, bearbeite bv etcpp. ich weiß schon wovon ich rede. stelle die frage zusätzlich noch brei frau bader.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Bebis123 am 05.03.2018, 19:43 Uhr

PN :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von EmmaKili am 06.03.2018, 8:11 Uhr

Würde schauen dass du weiter bv bekommst...denn nach Geburt zählt ja dann das was du die letzten 12 Monate an Gehalt hättest...sprich wenn du Krankengeld erhalten hast gibt es prozentual auch nur das aus den Monaten...hab hier das selbe Problem...war nun 5 Monate wegen Schulter op krank-leider..seit 3 Wochen darf ich endlich wieder arbeiten nachdem ich Reha abgelehnt habe und die Eingliederung verkürzt habe..arbeite in einem Seniorenheim..würde ich nun schwanger werden wären es definitiv finanzielle Einbußen..ab ss bekomm ich jedoch sofortiges bv vom ag...
Wenn du nach bv wieder krank bist zahlt die kk weiter..aber für nach der ss wäre das schlecht..zwecks Geldberechnung..als was arbeitest du denn?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Leo21, 8. SSW am 06.03.2018, 8:50 Uhr

Ich arbeite als Verkäuferin in LM Markt.... viele sagen der AG müsste dann wieder zahlen da ich es ja eine andere Krankheit wäre und ich ja durch die SS und das Mobbing nicht Arbeiten gehe. Weiß halt auch nicht so wirklich wie es richtig ist...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von mellomania am 06.03.2018, 13:42 Uhr

aber nur wegen mobbing nich arbeiten gehen geht nicht. dir steht es doch frei eine therapie zu machen um damit besser zurechtzukommen. es kann ja nicht sein, dass wegen mobbing die allgemeinheit deinen lohn behahlt. da muss der AG handeln. der arzt ist ja raus wenn es um die arbeitsbedingungen geht. hatte ich ja oben schon geschrieben. auch dass du die frage im rechteforum stellen sollst. aber das machst ja auch nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Antwort von Felica am 06.03.2018, 17:03 Uhr

Wärst du ohne Schwangerschaft zur Arbeit gegangen? heißt bist du wieder gesund?

Falls ja, kann niemand was gegen das BV sagen. Falls nein, hättest du es gar nicht erst bekommen dürfen. Das der Arzt dann auch keins weiter ausstellen will ist auch OK. Arbeitsstelle ist Arbeitgebersache. Und Mobbing scheint der Arzt dir nicht zu glauben oder es ist ihm zu heikel. Medizinische Gründe wie Blutungen oder so scheint es ja nicht zu geben. Der eine Monat BV ist also schon fraglich und kann dir noch richtig Ärger bei der KK einbringen. Erst AU, dann BV, dann wieder AU - da werden die sicherlich stutzig.

Und wenn du wegen Mobbing krankgeschrieben wirst, geht das mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld. Nur wenn schwangerschaftsbedingte Beschwerden vorliegen kommt es zu keiner Kürzung beim EG. Man darf auch längstens 6 Wochen im Jahr für die gleiche Erkrankung krank geschrieben sein, sonst gibt es Krankengeld. Selbst wenn man dazwischen arbeiten war.

Und wegen Mobbing, was sollen die dir noch antun? Schwanger bist du nahezu unkündbar. Also einfach abprallen lassen und bis zum Mutterschutz Zähne zusammen beißen. Kann man nur gestärkt herausgehen. So blöde es klingt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.