Geschrieben von Ruto am 23.05.2022, 2:23 Uhr |
Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen
In dem Fall wiederspreche ich. Die TE schreibt ja von gesundheitlichen Problemen bei ihr und dem Ungeborenen. Da kann dir nicht Mal die KK nachweisen, ob dafür der Arbeitsplatz ursächlich war oder (wie es für das individuelle BV üblich ist) die Arbeit die gesundheitlichen Problemen verschärft.
Das spielt auch keine Rolle. Die Gyn hat das individuelle BV (ungleich betriebliches BV) ausgesprochen und ist somit gültig.
An die TE:
Lass dich nicht verunsichern.
Für deine Ausgangsfrage müssten wir wissen, ob du vor hast, dort auch nach der Elternzeit wieder beschäftigt zu werden.
Ich würde deiner Chefin erst einmal gar nichts zu den Gründen mitteilen, und nur schwammig "gesundheitliche Probleme" anführen. Wie bei einer Krankmeldung gehen sie die Gründe nichts an. Solltest du (bzw ihr) etwas gegen die Chefin unternehmen wollen, würde ich vorher aber auch nochmal mit der Gyn darüber reden. Nicht, dass dir am Ende wirklich ein Strick daraus gedreht wird. Oder aber sie hat Tipps und Anlaufstellen.
- Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen - Bea., 13. SSW 22.05.22, 17:54
- Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen - AsudeOnurSultan 22.05.22, 18:02
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- Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen - Lana1987 22.05.22, 19:58
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- Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen - Ruto 23.05.22, 2:23
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