Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von TinaBu, 35. SSW am 17.05.2009, 13:40 Uhr

Arbeitslos u. Muttersch.sgeld - wer bek. den Elternzeitantrag f. d. Arbeitgeber?

Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich bin seit 3 Monaten arbeitslos und bekomme von der KK Mutterschaftsgeld. Die haben mir jetzt aber ein Formular zugeschickt "Antrag auf Elternzeit für den Arbeitgeber", dass ich dann ausgefüllt zurückschicken soll, obwohl sie wissen, dass ich arbeitslos bin.
Kann mir irgendjemand sagen, ob ich das zum Arbeitsamt schicken muss und ob ich beim Arbeitsamt angeben muss, dass ich dann ab Geburt des Kindes ein Jahr zu Hause bleiben will? Dann bekomme ich ja statt Arbeitslosengeld Elterngeld...
Bin im Moment völlig überfordert mit dem ganzen Papierkram.
Vielen Dank im Voraus!

 
4 Antworten:

Re: Arbeitslos u. Muttersch.sgeld - wer bek. den Elternzeitantrag f. d. Arbeitgeber?

Antwort von Sasumm, 16. SSW am 17.05.2009, 14:35 Uhr

Ich kann dir darauf leider keine Antwort geben, aber einen Tipp. Geh doch mal zu ProFamilia und lass dich beraten (alternativ Diakonie oder so).

Die wissen gut Bescheid und können dir die Frage ganz bestimmt auch beantworten.

lg und alles gute;-)

Sasumm

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Re: Arbeitslos u. Muttersch.sgeld - wer bek. den Elternzeitantrag f. d. Arbeitgeber?

Antwort von angelmami am 17.05.2009, 14:35 Uhr

hallo,

gehe doch mal mit dem formular zum arbeitsamt dann können die dir sagen wie das ist!!
wenn du elterngeld bekommst dann bekommst du auch arbeitslosengeld so ists zumindestens bei mir.

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Re: Arbeitslos u. Muttersch.sgeld - wer bek. den Elternzeitantrag f. d. Arbeitgeber?

Antwort von TinaBu am 17.05.2009, 15:41 Uhr

ich hab hier so ein Merkblatt für Arbeitslose und da steht drin, dass man Arbeitslosengeld neben dem Mutterschaftsgeld nur weiter beziehen kann, wenn man bereit ist mind. 15 Stunden/Woche zu arbeiten. Das will ich aber nicht...danke schon mal für eure Tipps

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Re: Arbeitslos u. Muttersch.sgeld - wer bek. den Elternzeitantrag f. d. Arbeitgeber?

Antwort von sheena am 17.05.2009, 19:53 Uhr

Du bekommst ganz nbormal elterngeld und mutterschaftsgeld.

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