Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hullahoop am 11.05.2023, 12:38 Uhr

Arbeitgeber und erneut schwanger

Hallo ihr Lieben,
Ich stehe vor einem riesigen Problem.
Ich sollte im August wieder auf meine alte Arbeitsstelle zurückkehren nach 3 Jahren Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger mit meinem 2. Kind. Wir haben es lange versucht und ausgerechnet jetzt so kurz vor der Rückkehr ins Arbeitsleben, hat es endlich geklappt.
Wenn ich richtig rechne wären das dann knapp 2,5 Monate, in denen ich arbeiten würde, bis dann wieder der Mutterschutz beginnt. Ich hab keine Ahnung, wie ich das meinem AG beibringen soll. Durch die 3 Jahre Elternzeit bin ich absolut raus aus meinem Beruf. Ich könnte die 2 Monate also auch nicht locker flockig rum kriegen in meiner Tätigkeit. Ich komm mir so schuldig vor. Das ist doch nicht fair. Mein Mann wird auch Papa, aber nur ich als Mutter muss mich für den weiteren Ausfall rechtfertigen...Was soll ich denn dem AG sagen? Für mich wären die 2 monate auch nur purer stress, weil ich wie gesagt komplett neu einzuarbeiten wäre. Wer macht sowas schon für nur 2,5 Monate. Ist doch für jeden nur Mehrarbeit. Der AG hat auch schon fest mit mir geplant. Soll ich lieber 2 Monate unbezahlten Urlaub machen? Schreibt mich mein arzt jetzt schon arbeitsunfähig wenn ich genug klage? Ich weiß, es ist mein gutes Recht so wie es ist. Aber ich fühle mich trotzdem so schuldig und unzuverlässig meinem AG gegenüber. Es ist halt nun mal die Natur, dass ich als Frau das Kind kriege. Hilfe!
Sorry für das Jammern

 
9 Antworten:

Re: Arbeitgeber und erneut schwanger

Antwort von Mome am 11.05.2023, 12:49 Uhr

Erst mal Glückwunsch!
Natürlich wird dein AG das sch*** finden aber das ist nicht dein Problem bzw. hättet ihr dann eben erst wieder nach einer gewissen Zeit im Job „üben“ dürfen.
Du könntest die Elternzeit früher beenden oder schon in Teilzeit einsteigen, wenn du dich deinem AG so verpflichtet fühlst.
Und das Thema nur als Frau muss man sich rechtfertigen, das sehe ich nicht so. Es ist deine Entscheidung, die komplette Zeit in Elternzeit zu gehen, du hättest auch mit deinem Mann die Zeit aufteilen können, wenn dein Kind noch nicht in die Fremdbetreuung soll/ kann. Es ist deine Entscheidung und dein gutes Recht, noch ein Kind zu haben. Das muss man nicht rechtfertigen, sondern einfach dazu stehen.

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Wenn du dich deinem Arbeitgeber sooooooo verpflichtet fühlst

Antwort von misses-cat am 11.05.2023, 13:04 Uhr

Arbeite bis zur Geburt und kehre nach dem Mutterschutz ( auf dem vorgeburtlichen vezichtest du natürlich ) und dein Mann macht ab Geburt 3 Jahre Elternzeit, den ja nur die Frau kann das kind austragen aber danach kann papa alles ausser stillen umd dafür gibt es annehmbaren Ersatz oder du pumpst ab.
So jetzt mal ernsthaft denn das war sehr übertrieben aber dein Text hört sich sehr übertrieben ab, du willst nicht arbeiten ok, aber du möchtest die mutterschutzleistungen dann gibt es nur 2 Möglichkeiten , dein Arbeitgeber gewährt dir unbezahlten Urlaub oder du musst arbeiten ( bei dem Urlaub musst du entweder in die Familien Versicherung deines Mannes oder dich selber versichern) , oder du küngigst dann gibt es aber kein geld zum Mutterschutz
Mehr Möglichkeiten hast du nicht

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Re: Arbeitgeber und erneut schwanger

Antwort von Ell!um am 11.05.2023, 13:27 Uhr

Ich finde diese Kommentare a la "dann geh doch nach 3 Monaten wieder arbeiten unf lass den Mann zuhause" immer mittlerweile sehr anstrengend. Klar könnte der Mann rein theoretisch, aber ich könnte mich als Mutter nicht nach 3 Monaten von meinem Kind trennen und ich würde meine Stillbeziehung nicht opfern um meinen Chef glücklich zu machen. Leider Gottes ist es heutzutage ja leider auch immer noch so, dass Männer mehr verdienen als Frauen, v.a weil diese häufiger im Sozialen Sektor arbeiten. Ich verdiene (als Sozialpädagogin) brutto weniger als mein Mann netto. Wenn Frau natürlich gerne arbeiten möchte sehe ich es genauso. Karriere und Familie sollte unbedingt möglich sein und da würde ich auch nie einer Frau einen Vorwurf machen. Der Mann kann auch die Carearbeit übernehmen. Aber direkt nach 3 Monaten wieder arbeiten, weil man ein schlechtes Gewissen dem AG gegenüber hat? Das finde ich sind sehr skurrile Vorschläge um diese Situation zu lösen. Ich bin eher dafür, dass du mal drüber nachdenkst warum du dich deinem Chef gegenüber so Schuldig fühlst. Klingt nach einschränkenden Glaubenssätzen. Sag deinem Chef wie es ist und versuch mit ihm eine gute Lösung für euch beide zu finden. Offene Kommunikation und Planung ist das einzige was hilft. Natürlich wird dein Chef es Kacke finden, aber was solls, du findest sicher auch nicht alle seine Entscheidungen pralle. Wichtig ist doch nur, dass ihr eine Lösung findet.

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Re: Arbeitgeber und erneut schwanger

Antwort von lukko34 am 11.05.2023, 13:38 Uhr

Verstehe das Problem nicht.
Nach deiner Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Wenn du diesen nicht erfüllen kannst, dann musst DU kündigen.
Krankschreibung in der jetzigen Elternzeit ist doch dem Arbeitgeber egal.
Geh nach der Elternzeit arbeiten und dein Arbeitgeber wird sich mit dir dann besprechen.

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Re: Arbeitgeber und erneut schwanger

Antwort von Schmetterling_12345 am 11.05.2023, 14:49 Uhr

Ich würde an deiner Stelle deinen Chef anrufen und ihm von deiner Schwangerschaft erzählen und zwar möglichst schnell. Dazu gehört auch, dass du nicht mit der Schwangerschaft zum aktuellen Zeitpunkt gerechnet hast, da ihr es länger probiert habt und du dich dann schlussendlich entschieden hast deinen Job wieder aufzunehmen.

Dann gibts folgende Optionen:

- du verkürzt deine aktuelle EZ bzw. arbeitest TZ in EZ
- du verlängerst deine jetzige EZ, sodass du dann nahtlos in den Mutterschutz reingehst
- du nimmst ggf. Resturlaub von vor der EZ und den Rest unbezahlte Freistellung
- du arbeitest die Zeit so wie vereinbart

Diese Optionen würde ich offen mit deinem Chef besprechen und versuchen eine Lösung zu finden, die für beide passt. Dafür wäre vermutlich wichtig für deinen Chef zu wissen, wie lange die 2. EZ voraussichtlich betragen soll.

Ein Arbeitsverhältnis ist ein Geben und Nehmen. Wenn man keine Kompromisse findet, kann einem das ggf. vor/nach der EZ auch auf die Füße fallen. Ich bin da für Offenheit, ehrliche Kommunikation und einen gemeinsamen Lösungsweg. Der Arbeitgeber sitzt langfristig immer am längeren Hebel und wenn du nach deiner 2. EZ wieder bei ihm tätig sein möchtest, würde ich versuchen eine gute Lösung zu finden.

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Re: Wenn du dich deinem Arbeitgeber sooooooo verpflichtet fühlst

Antwort von Gesichtsnase am 11.05.2023, 19:09 Uhr

Es ist nicht übertrieben, sondern die Wahrheit. Kein Mensch zwingt sie, drei weitere Jahre anzuhängen. Der Mann ist Vater und genauso gutes Elternteil. Alles andere Gejammer ist nur… Gejammer

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Re: Arbeitgeber und erneut schwanger

Antwort von Gesichtsnase am 11.05.2023, 19:12 Uhr

Der Vater könnte auch rein praktisch, aber er als Vater soll Bitteschön nach drei Monaten selbstverständlich bereit sein, sich von SEINEM Kind zu trennen….ich finde diese Kommentare mittlerweile immer sehr anstrengend…

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Willkomen im jahr 2023

Antwort von TanteMine am 11.05.2023, 19:59 Uhr

Passt ja sehr oft

ich finde es eher anstrengend, die Kindererziehung - auch am anfang - komplett auf die Mutter abzuwälzen.

Jede Frau hat das Recht, nach dem Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen und keine Frau ist verpflichtet zu stillen.

Umgekehrt wird also ein Schuh draus!

wir leben nicht mehr im Mittelalter

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Re: Arbeitgeber und erneut schwanger

Antwort von Ruto am 13.05.2023, 13:00 Uhr

Schließe mich hier an.

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