Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von HeyDu! am 07.11.2019, 16:15 Uhr

Arbeiten

Wie sind denn da die Arbeitszeiten?

Mehr als 48 Stunden sind ja mit und ohne Baby im Bauch nicht zulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

§ 3 ArbZG 
Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

 
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