Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Missi am 07.11.2019, 13:52 Uhr

Arbeiten

Hallo. Hab mal eine Frage. Und zwar möchte ich meinen AG nächste Woche informieren das ich schwanger bin. Da ich in der Systemgastronomie arbeite, werde ich nach stunden bezahlt. Ich mache im Monat ca 200 stunden die ich dann ja nicht mehr machen darf. Weis jemand ob ich trotzdem mein Geld so weiter bekomme wie vorher? Oder wo ich mich informieren kann?
Ich danke euch

 
10 Antworten:

Re: Arbeiten

Antwort von Jenbeex, 29. SSW am 07.11.2019, 14:57 Uhr

Soweit ich weiß bekommst du nur den gleichen Lohn wenn du Beschäftigungsverbot hast oder zum Ende hin Mutterschaftsgeld im Mutterschutz bekommst.
Wenn du natürlich jetzt 50-100 Stunden weniger arbeiten musst vom Betrieb aus, liegt es am Betrieb ob die dir trotzdem den normalen Lohn zahlen.
Ich weiß nicht inwiefern deine Tätigkeiten sind, aber langes stehen oder mehr wie 5 Kilo heben darfst du in der Schwangerschaft sowieso nicht.
Würde an deiner Stelle dich in der Personalabteilung informieren.

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Re: Arbeiten

Antwort von HeyDu! am 07.11.2019, 15:52 Uhr

Was steht im Arbeitsvertrag?

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Re: Arbeiten

Antwort von Missi am 07.11.2019, 16:02 Uhr

Das ich 170 stunden im Monat arbeiten muss. Aber ich arbeite seid 4 Jahren jeden Monat mindestens 200 stunden. Und die brauche ich auch.

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Re: Arbeiten

Antwort von HeyDu! am 07.11.2019, 16:10 Uhr

§ 4 MuSchG
Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen.

(2) Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.

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Re: Arbeiten

Antwort von HeyDu! am 07.11.2019, 16:15 Uhr

Wie sind denn da die Arbeitszeiten?

Mehr als 48 Stunden sind ja mit und ohne Baby im Bauch nicht zulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

§ 3 ArbZG 
Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

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Re: Arbeiten

Antwort von Mutti69 am 07.11.2019, 17:21 Uhr

Ich glaube, das ist komplexer als du es dir vorstellst.
Ich würde zum ersten im Rechtsforum bei Frau Bader fragen.

Gib aber genauer die Modalitäten an!
Wie verteilt sich die AZ, wie werden die Überstunden vergütet (pauschal oder nach Stunden) und vergiss nicht die Dauer von 4 Jahren zu erwähnen. Was steht genau im Arbeitsvertrag.

Auf der einen Seite steht ja das Mutterschutzgesetz und dein Vertrag gibt die hohe Stundenzahl nicht her...auf der anderen Seite soll die Schwangere ja ganz klar vor finanziellen Einbußen geschützt werden. Schwierig.

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Re: Arbeiten

Antwort von Missi am 07.11.2019, 17:48 Uhr

Ganz genau. Und die Vorgaben kenne ich alle. Ich finde einfach nichts was zu meiner Situation passt. Und selbst wenn ich eine Ruhe Pause von einem Tag habe fehlt mir die stunden. Die stunden werden normal vergütet.
Und bevor ich zu meinem AG gehe, wollte ich mich vorher informieren.

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Re: Arbeiten

Antwort von HeyDu! am 07.11.2019, 18:44 Uhr

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Re: Arbeiten

Antwort von uriah am 07.11.2019, 21:57 Uhr

Dein Arbeiteber darf dich in Zukunft nur 8,5 Std. pro Tag und bis zu 6 Tage die Woche arbeiten lassen. Jedoch nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche. Sind mehr als 200 Std. pro Monat.

Also kannst du doch dasselbe verdienen wie bisher.

Sollte es aufgrund des Verbots der Nachtarbeit weniger Stunden werden, dann verdienst du dasselbe wie bisher.

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Re: Arbeiten

Antwort von Missi am 08.11.2019, 11:52 Uhr

Danke dir. Jetzt bin ich auf jedenfall schon mal weiter

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