Geschrieben von Verena2103, 32. SSW am 09.03.2018, 20:38 Uhr |
Alleiniges Sorgerecht
Hallo ihr Lieben,
ich hätte da mal ein paar Fragen. Vielleicht kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen :)
- Kann oder muss man wenn man eine Negativbescheinigung ( Nachweis über alleinige Sorge ) hat bei der Anmeldung für die Geburt im Krankenhaus mitbringen und vorlegen? Wenn ja würde dann das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter bekommen und eingetragen werden wenn man das alleinige Sorgerecht hat?
Denn es ist so. Ich bin in der 32.SSW. Mein Partner und ich ( wir sind nicht verheiratet ) haben beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Wir haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, weil ich das vorerst nicht in Betracht ziehe und möchte. Es hat seine Gründe, da er mir schon mehrmals gedroht hat mir das Kind zu entziehen bei einer Trennung, er über alles selbst entscheiden möchte zb auch das unser Kind definitiv seinen Nachnamen bekommen soll etc. Und ich bin dagegen!!! Das ist ihm aber gleichgültig. Ich habe bereits eine Tochter die allerdings nicht von ihm ist und sie trägt natürlich ebenfalls meinen Nachnamen. Wäre ja meiner Meinung nach auch irgendwie unlogisch wenn meine beiden Kinder unterschiedliche Nachnamen hätten.
Aber er kann das einfach nicht verstehen.
Da ich weiß wie er sein kann möchte ich ihn natürlich einen Schritt voraus sein und somit verhindern das er ohne meines Wissens seinen Nachnamen für unser Kind schon angibt und habe bisschen Angst davor das er es auch schafft.
Deshalb meine Frage kann ich ohne meinen Partner den Nachnamen fürs Kind schon vorab bzw vor Geburt im KH angeben?
Bei meinem ersten Kind verlief das alles unkomplizierter, da ich bereits zur Geburt vom Kindesvater getrennt war und er auch nicht bei der Geburt mit anwesend war.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!!
Liebe Grüße
Verena
- Alleiniges Sorgerecht - Verena2103, 32. SSW 09.03.18, 20:38
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Nenilein 09.03.18, 20:48
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