Geschrieben von nita83 am 11.03.2018, 23:32 Uhr |
Alleiniges Sorgerecht
Also ich weiß aus Erfahrung das jedes kH und jedes Standesamt das etwas anders handhaben tut.
Aber generell bekommt ein Kind immer erstmal den Namen der Mutter so wars bei unserem großen. Da war sorgerecht und vaterschaftsanerkennung nicht vorher geklärt.
Beim kleinen gab's die Diskussion hingegen nicht mehr da wir uns beim großen Kind 1x für einen Familiennamen entschieden hatten.da hieß es dann beim Amt er bekommt den Namen automatisch.
Allerdings haben wir auch das gemeinsame sorgerecht.
Ich denke aber schon das du beim geburtsgespräch das gleich in der Akte vermerken lassen kannst.
Ich würde aber auch schon mal ein Gespräch beim Jugendamt führen denn zu sagen er nimmt das Kind im Falle einer Trennung mit ist Erpressung. Warum du mit ihm zusammen bist die Frage musst du dir selbst stellen.
Ein Urteil kann sich da keiner erlauben.
Jedoch denke ich das du mehr wert bist und dir das nicht gefallen lassen musst.
LG nita
- Alleiniges Sorgerecht - Verena2103, 32. SSW 09.03.18, 20:38
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Nenilein 09.03.18, 20:48
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Nenilein 09.03.18, 20:50
- Re: Alleiniges Sorgerecht - FrauStorch, 7. SSW 09.03.18, 23:20
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Nenilein 10.03.18, 13:52
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Verena2103 10.03.18, 9:59
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Nenilein 10.03.18, 13:55
- Re: Alleiniges Sorgerecht - jackiedesnoo 10.03.18, 13:47
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Mijou 10.03.18, 14:58
- Re: Alleiniges Sorgerecht - nane29 10.03.18, 18:27
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Lisaleon 10.03.18, 22:37
- Re: Alleiniges Sorgerecht - nita83 11.03.18, 23:32
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Nenilein 09.03.18, 20:48