Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Verena2103, 32. SSW am 09.03.2018, 20:38 Uhr

Alleiniges Sorgerecht

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal ein paar Fragen. Vielleicht kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen :)
- Kann oder muss man wenn man eine Negativbescheinigung ( Nachweis über alleinige Sorge ) hat bei der Anmeldung für die Geburt im Krankenhaus mitbringen und vorlegen? Wenn ja würde dann das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter bekommen und eingetragen werden wenn man das alleinige Sorgerecht hat?

Denn es ist so. Ich bin in der 32.SSW. Mein Partner und ich ( wir sind nicht verheiratet ) haben beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Wir haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, weil ich das vorerst nicht in Betracht ziehe und möchte. Es hat seine Gründe, da er mir schon mehrmals gedroht hat mir das Kind zu entziehen bei einer Trennung, er über alles selbst entscheiden möchte zb auch das unser Kind definitiv seinen Nachnamen bekommen soll etc. Und ich bin dagegen!!! Das ist ihm aber gleichgültig. Ich habe bereits eine Tochter die allerdings nicht von ihm ist und sie trägt natürlich ebenfalls meinen Nachnamen. Wäre ja meiner Meinung nach auch irgendwie unlogisch wenn meine beiden Kinder unterschiedliche Nachnamen hätten.
Aber er kann das einfach nicht verstehen.
Da ich weiß wie er sein kann möchte ich ihn natürlich einen Schritt voraus sein und somit verhindern das er ohne meines Wissens seinen Nachnamen für unser Kind schon angibt und habe bisschen Angst davor das er es auch schafft.
Deshalb meine Frage kann ich ohne meinen Partner den Nachnamen fürs Kind schon vorab bzw vor Geburt im KH angeben?
Bei meinem ersten Kind verlief das alles unkomplizierter, da ich bereits zur Geburt vom Kindesvater getrennt war und er auch nicht bei der Geburt mit anwesend war.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!!

Liebe Grüße

Verena

 
11 Antworten:

Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Nenilein am 09.03.2018, 20:48 Uhr

Du musst keine Bescheinigungen bringen, das Kind bekommt eigentlich automatisch deinen Nachnamen.

Sollte er das gemeinsame Sorgerecht erwirken wollen hat er da vor Gericht aber gute Chancen, wenn er sich nichts zu Schulden kommen lässt.
Ändert aber am eingetragenen Nachnamen natürlich nichts.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Nenilein am 09.03.2018, 20:50 Uhr

Nachtrag:
Ohne dein Wissen geht das eh nicht.
Wenn das Kind da ist und ihr das Krankenhaus tatsächlich die Daten ans Amt übermitteln lasst musst du das unterschreiben.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von FrauStorch, 7. SSW am 09.03.2018, 23:20 Uhr

Er könnte die Unterschrift ja locker fälschen...

Warum bist du mit ihm zusamnen? Was du schreibst klingt ja furchtbar. Wie geht eine Beziehung ohne Vertrauen?

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Verena2103 am 10.03.2018, 9:59 Uhr

@ Nenilein
Aber was ist wenn ich angenommen aus irgendeinen Grund nicht dabei wäre und nur er als Vater gefragt würde und er das dort angibt die zb das so vermerkeb ohne das ich etwas davon weiß. Dann könnte ich ja theoretisch als Mutter gar nichts mehr dagegen machen und meine Meinung vertreten, oder?

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von jackiedesnoo am 10.03.2018, 13:47 Uhr

Bei unverheiratete Paare kriegt das Kind automatisch erstmal die Nachnamen des Mutters. Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun. Um das Kind den Nachnamen des Vaters zu geben ist einen Namenserteilung beim Standesamt vor ort nötig. Diese ist kostenpflichtig und beide Elternteilen müssen anwesend sein.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Nenilein am 10.03.2018, 13:52 Uhr

Also ich hab das direkt nach der Geburt von der Hebamme persönlich in die Hand bekommen und sie stand daneben als ich unterschieben hab.
Wie sollte er das dann fälschen?
Auch wenn er vorher in die Klinik geht muss die mutter des dabei sein.
Und selbst wenn er es schaffen sollte kann sie spätestens beim abholen der Geburtsurkunde ihr Veto einlegen, da muss sie persönlich dabei sein und die Urkunde checken.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Nenilein am 10.03.2018, 13:55 Uhr

Es geht nicht einfach ein Vermerk ohne dass du es weißt. Du MUSST das unterschreiben. Andernfalls schickt das Klinikum halt nichts ans Standesamt. Geht auch. Du kannst in de Klinik sagen dass sie gar nichts melden sollen, dann musst du das selbst nach der Geburt beim Standesamt machen.
Und beim abholen der Geburtsurkunde kannst du immernoch Fehler melden, da musst du persönlich anwesend sein und NOCHMAL unterschreiben.

Meine Güte, wie kann man sich da so reinsteigern? Wenn du denkst dass er dich dermaßen hintergeht versteh ich echt nicht wieso du mit ihm zusammen bleibst.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Mijou am 10.03.2018, 14:58 Uhr

Ich glaube, Du verschiebst das eigentliche Problem, nämlich Eure schlechte Beziehung, auf einen „Nebenkriegsschauplatz“. Meine Vorrednerinnen haben ja schon geschrieben, dass Du da keine Sorge zu haben brauchst. Das eigentliche Thema ist aber, dass Du mit einem Mann zusammen bist, der schädlich für Dich ist. Du schreibst: „Da ich weiß, wie er sein kann....“ Das klingt wirklich schlecht. Sieh‘ zu, dass Du Dich vor einem so destruktiven Menschen in Sicherheit bringst. Du musst keine Angst haben! Ein solcher Mann zerstört auf Dauer Dein Selbstwertgefühl und macht krank. Nix wie weg!

LG

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von nane29 am 10.03.2018, 18:27 Uhr

Hallo gebe meinen Vorrednerin Recht das geht nicht ohne dein Wissen . Und zu deinem Typen glaub mir den hatte ich schon lange nicht mehr das was der macht ich seelische und moralische Erpressung , würde mir an deiner Stelle ehr überlegen ob sich diese Beziehung lohnt und ob das so wie er das handhabt eine Zukunft hat. Wünsche dir trotzdem alles Liebe und viel Glück liebe Grüße nane29

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Lisaleon am 10.03.2018, 22:37 Uhr

Seit 2013 hast du mit dem alleinigen Sorgerecht schlechte Karten (zumindest wenn er darauf besteht und sich nichts wie Drogen Abhängigkeit etc. Zu Schulden kommen lässt). Wir haben es vor 2 Tagen unterschrieben, wieso sollte der Papa vom Kind kein Sorgerecht haben. Es ist genauso sein Kind und möchte eigentlich, wie ich immer das Beste. Aber anderes Thema Nachname bekommt das Kind eigentlich erstmal deinen.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von nita83 am 11.03.2018, 23:32 Uhr

Also ich weiß aus Erfahrung das jedes kH und jedes Standesamt das etwas anders handhaben tut.
Aber generell bekommt ein Kind immer erstmal den Namen der Mutter so wars bei unserem großen. Da war sorgerecht und vaterschaftsanerkennung nicht vorher geklärt.
Beim kleinen gab's die Diskussion hingegen nicht mehr da wir uns beim großen Kind 1x für einen Familiennamen entschieden hatten.da hieß es dann beim Amt er bekommt den Namen automatisch.
Allerdings haben wir auch das gemeinsame sorgerecht.
Ich denke aber schon das du beim geburtsgespräch das gleich in der Akte vermerken lassen kannst.

Ich würde aber auch schon mal ein Gespräch beim Jugendamt führen denn zu sagen er nimmt das Kind im Falle einer Trennung mit ist Erpressung. Warum du mit ihm zusammen bist die Frage musst du dir selbst stellen.
Ein Urteil kann sich da keiner erlauben.
Jedoch denke ich das du mehr wert bist und dir das nicht gefallen lassen musst.
LG nita

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