Geschrieben von glückskugel am 28.07.2010, 16:55 Uhr |
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Anlaufstellen wären für Dich jetzt entweder eine Beratungsstelle (Diakonie etc.) oder das Jugendamt. Auch dort wirst Du zum Thema Unterhalt beraten.
Grundsätzlich muss er Dir bis zum 3. Geburtstag der Zwillinge Betreuungsunterhalt zahlen. Je nach Einzelfall auch darüber hinaus. Gerade bei Zwillingen dürfte eine Berufstätigkeit auch nach dem 3. Lebensjahr nicht uneingeschränkt zumutbar sein. Das sind dann Einzelfallentscheidungen.
Zusätzlich bekommst Du in jedem Fall Kindesunterhalt für alle 3 Kinder. Das sind zusammen schon mal mindestens 500 Euro (je nachdem, was er verdient auch deutlich mehr).
Falls er kooperativ ist, könnt ihr einen Unterhaltstitel vom Jugendamt erstellen lassen. Falls nicht, wirst Du wahrscheinlich einen Anwalt brauchen.
Sollte der Unterhalt nicht reichen, musst Du zusätzlich ALG2 (oder eventuell Wohngeld) beantragen. Hierzu findest Du zahlreiche Informationen im Netz. Sollte es auf ALG2 hinauslaufen, müsstest Du Dir ohnehin einen Termin bei der zuständigen Beraterin holen.
Alles Gute für Dich und die Kids,
Stefanie