Geschrieben von MadamePompadour am 28.07.2010, 16:14 Uhr |
????
Dein Mann ist dir bis zum 3. Lebensjahr deiner jüngsten Unterhaltspflichtig.
Dir so wie den Kindern. Ein gewisser Selbstbehalt darf ihm bleiben.
Glaube 900 Euro.
Sollte er Zahlungsunfähig sein, oder dir den vollen Unterhalt nicht zahlen können... kenn mich da nicht ganz so aus...
- Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld
- ALG 2
Ich bitte um Korrektur, falls ich mich irre