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Geschrieben von urmelausdemall am 20.04.2006, 15:45 Uhr

schwoba

achso, nochmal ein schreiben , was dir zu denken geben sollte, nach dem letzten unfreundlichen vorfall von dir, und das schreiben an einen anwalt!
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Hallo,

selbstverständlich kann man gegen Beleidigungen vorgehen.

Zum einen kann sie strafbar sein, sie kann aber auch zivilrechtliche Ansprüche nach sie ziehen, wie etwa Schmerzensgeld. Gegebenenfalls kann auch Unterlassung verlangt werden.

Ob eine Beleidigung vorliegt und von wem sie ausgeht, muß dann anhand der Umstände des Einzelfalls ermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert

 
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