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Geschrieben von tinai am 11.04.2006, 22:31 Uhr

Reichlich Verwechslungen

Ein Ehevertrag bedeutet nicht per se eine Gütertrennung.

Gütertrennung wird aber meist durch einen Ehevertrag manifestiert. Bei einer Zugewinngemeinschaft (fast alle Ehen) ist es aber nicht so, dass das was der eine in die Ehe mitbringt automatisch dem anderen zu 50% gehört, ebenso bei Erbschaft.

Eine Ehevertrag macht schon zur Absicherung Sinn, wenn zum Beispiel einer ein finanzielles Risiko durch Unternehmerschaft auf sich nimmt. Und auch in anderen Fällen.

Man muss sich grundsätzlich im Klaren darüber sein, dass man sich auf die Ewigkeit nicht verlassen kann, so sicher man ist. Das hat doch nichts mit Misstrauen zu tun. Verträge macht man deshalb so lange man sich verträgt :-) und dann vor allem für die Schublade, aus der man sie im besten Fall nie wieder rausholen muss.

Gruß Tina

 
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