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Geschrieben von marit am 31.05.2005, 16:36 Uhr

Pflegekind

Hallo,

nur zur Ergänzung: bei den Vollzeitpflegekindern gibt es dann wieder eine Bereitschaftspflegschaft (wenn ein Kind aus unmöglichen Situationen ganz schnell weggeholt werden muß), eine Übergangspflege (wenn das Kind eine zeitlang nicht zu hause leben kann, z.B. wenn die alleinerziehende Mutter in ein Krankenhaus muß oder zur Kur, oder eine mehrmonatige Drogentheratpie macht etc.- eine Übergangspflege kann -abhängig vom Alter des Kindes- bis zu 2 Jahren dauern) und eine Dauerpflegschaft ohne Rückführungsabsicht. Man muß sich wirklich ganz klar machen, was man leisten kann und will. Wenn man ein Pflegekind z.B. als Ersatz für ein eigenes Kind sieht, daß man nicht bekommen kann, dann sollte man sich auch ausschließlich um eine Dauerpflegschaft bewerben - natürlich sind dich Chancen da geringer. Aber dennoch: sonst tut man dem Kind, sich selbst und den leiblichen Eltern wirklich Schlimmes an, wenn man einfach verdrängt, daß ein Übergangspflegkind vielleicht wieder zurückgeführt wird.

Wir haben ein Pflegekind, aber bei uns ist das ein wenig anders gelaufen, weil es sich um meine Nichte handelt. Und es ist ganz schön schwer mit der richtigen psychischen Distanz. Man darf den leiblichen Eltern nicht ihren Platz streitig machen, auch wenn es schwer fällt - und muß zugleich natürlich soviel Nähe zulassen können, daß das Kind sich geborgen und ganz angenommen fühlt. Außerdem muß man auch mit der Wut und der Trauer der leiblichen Eltern klarkommen. Sofern diese das Kind nicht akut gefährden, müssen die Pflegeeltern den Kontakt mit den leiblichen Eltern unterstützen und fördern - eigentlich heißt das: man nimmt nicht bloß ein hilfsbedürftiges Kind auf, sondern man unterstützt und begleitet eine komplette hilfsbedürftige zerrissene Familie. Das muß man sich eben gut überlegen, ob man das kann und will.

 
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