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Geschrieben von Benedikte am 01.06.2013, 20:50 Uhr

ich war dabei

ich musste ja uebersetzen als der Neurologe aus dem Krankenhaus die Abschlussbesprechung mit ihr hatte

sie muss Montag zu ihrem arzt in deutschland, fuer den hat sie einen Kurzbefund auf deutsch, notduerftig, ich ehalte einen ausfuehrtlichen, den ich erstmal uebersetzen muss

und natuerlich spricht der mit ihr, aber der redet seit 2005 auf sie ein, dass man bei hohem Blutdruck und ihrer war kosntant zwischen 150 und 180 der obere Wert, dass sie Blutdrucksenker nehmen muss und nichts

Fakt ist, dass sie erwachsen und nicht entmuendigt ist und man ihr deshalb nichts faktisch verbieten kann eben WEIL noch nichts passiert ist. WENN was passiert ist, dann ja, aber das ist das problem, wir wollen nicht DAS was passiert. Und da ist eine Luecke.

Wobei Sakra recht hat, man sollte mit so bloeden Maetzchen wie Schluesselverstecken anfangen

und mitfuehlen, nach acht Jahren vergeb,lichen redens, nee

 
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