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Geschrieben von Cathi am 02.03.2005, 9:08 Uhr

Ich sollte auch mal gesetzlicher Vater werden...

Hallo, sehe es genauso wie Ralph. Solange ihr noch verheiratet seid, gilt das Kind als ehelich, und wenn er sich tatsächlich so quer stellt (Möglichkeiten hat er leider, Härtefallscheidung kommt wohl nicht in Frage) würde ich tatsächlich Unterhalt von ihm fordern. Ich denke dass er dies noch gar nicht bedacht hat und dann ganz schnell einen Rückzieher machen wird. Den Kontakt zum Vater kann er nicht unterbinden.
Ist natürlich blöd, aber eigentlich reiner Papierkram der auch irgendwann geregelt werden kann, wenn er sich wieder einkriegt.

 
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