Geschrieben von Phykon am 06.05.2006, 11:43 Uhr |
Hilfe, Unterhalt!
Die Lebenserhaltungsgrenze liegt zumindest in Schleswih-Holstein bei € 890,-. Wenn dein Ex also Unterhalt zahlen soll, dann MUSS das Amt (bzw. Gericht) die Lebenserhaltungsgrenze einhalten. Unterhalt rechnet nicht das Sozi sondern der Rechtsanwalt aus. Nimm ein Berautngsgespräch in Anspruch und beantrage (sofern Du kein eigenes Einkommen hast) Rechtsbeihilfe. Somit wird Dir der Anwalt vom Staat gezahlt. Hierzu benötigst Du Kontoauszüge und Unterlagen zum Nachweis deiner Einkommensverhältnisse. Wieviel Du letztendlich von Deinem mann selber verlangst, hängt von Dir ab. Das Sozi wird dir auf jeden Fall den vollen Unterhalt anrechnen, den dein Ex zu zahlen hat. Und KiGe wird auch angerechnet.
- Hilfe, Unterhalt! - heute_unbekannt 05.05.06, 20:31
- Re: Hilfe, Unterhalt! - Nebelfee 05.05.06, 20:35
- Re: Hilfe, Unterhalt! - heute_unbekannt 05.05.06, 20:38
- Re: Hilfe, Unterhalt! - violet 05.05.06, 20:44
- Re: Hilfe, Unterhalt! - heute_unbekannt 05.05.06, 20:38
- Re: das kannst du zum Teil nicht bestimmen... - tammy 06.05.06, 0:36
- Re: dann wundert man sich noch..... - mini99 06.05.06, 0:40
- Re: manchmal sind die Männer schon auch arm - mini99 06.05.06, 0:38
- Re: manchmal sind die Männer schon auch arm - babsi 06.05.06, 8:08
- @babsi - heute_unbekannt 07.05.06, 0:08
- Re: manchmal sind die Männer schon auch arm - babsi 06.05.06, 8:08
- Re: Hilfe, Unterhalt! - Phykon 06.05.06, 11:43
- also - heute_unbekannt 07.05.06, 0:02
- Re: Hilfe, Unterhalt! - Nebelfee 05.05.06, 20:35