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Geschrieben von Phykon am 06.05.2006, 11:43 Uhr

Hilfe, Unterhalt!

Die Lebenserhaltungsgrenze liegt zumindest in Schleswih-Holstein bei € 890,-. Wenn dein Ex also Unterhalt zahlen soll, dann MUSS das Amt (bzw. Gericht) die Lebenserhaltungsgrenze einhalten. Unterhalt rechnet nicht das Sozi sondern der Rechtsanwalt aus. Nimm ein Berautngsgespräch in Anspruch und beantrage (sofern Du kein eigenes Einkommen hast) Rechtsbeihilfe. Somit wird Dir der Anwalt vom Staat gezahlt. Hierzu benötigst Du Kontoauszüge und Unterlagen zum Nachweis deiner Einkommensverhältnisse. Wieviel Du letztendlich von Deinem mann selber verlangst, hängt von Dir ab. Das Sozi wird dir auf jeden Fall den vollen Unterhalt anrechnen, den dein Ex zu zahlen hat. Und KiGe wird auch angerechnet.

 
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