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Geschrieben von tammy am 06.05.2006, 0:36 Uhr

das kannst du zum Teil nicht bestimmen...

Hallo,

es ist egal ob du in einer eheähnlichen gemeinschaft gewohnt hast oder nicht... oder ob du verheiratet mit ihm bist oder nicht... zahlen muss er... ob er kann ist ne andere Frage.

Also wenn du dich jetzt z.B. als Sozialhilfeempfängerin gemeldet hast, dann kannst du nicht bestimmen was und wieviel er zahlen muss.

du wirst vom Sozialamt zum Jugendamt geschickt und da musste Unterhaltsvorschuss beantragen. Die kümmern sich dann drum, wieviel er zahlen muss. Wenn er nicht kann, zahlen die und holen sich das Geld (nach und nach) bei ihm oder halt wenn er Kohle hat.

Wieviel er an dich zahlen muss bestimmt dann auch das Sozialamt und prüft ob er dann auch genug für sich hat. Verweigerst du seine Zahlungen oder verzichtest, ist es dein Problem sagen die dann. Denn das Geld was er dann an dich zahlen müsste und könnte, du es aber dann vielleicht nicht annimmst, wird es dir so oder so von der Sozialhilfe abgezogen und du kommst dann hinten und vorne nicht zurecht.

Spreche zwar nicht aus Erfahrung aber meinem besten Freund ging es so. Seine Ex MUSSTE das Geld von ihm verlangen, da die ARGE (Harz 4) es von ihr verlangt hat. Sie hat dann nur die Wohnung von denen bezahlt bekommen und einen kleinen Zuschuß zu dem Geld was sie von ihrem EX-Freund bekam.

Aber deine Sachbearbeiterin wird dir schon weiterhelfen.

Ämtern ist es leider egal ob der Mann/Frau dann noch nen schlechteres Verhältnis zu dem Ex Partner hat... Kann man oft leider nicht umgehen.

Viel Glück weiterhin ;-)

LG tammy

 
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