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Geschrieben von ninas59 am 26.10.2005, 22:25 Uhr

Heirat ...

Also ich habe geheiratet und meinen Namen behalten. Meine Tochter hat meinen Namen, jedes weitere Kind müsste, von Gesetz wegen auch meinen Namen erhalten.

Also wenn dein Kind deinen Namen trägt, wäre es überlegenwert, dass ihr alle deinen Namen annehmt, oder jeder seinen Namen behält und euer Gemeinsames auch deinen Namen bekommt.

Mein Mann ist ein Scheidungskind, sein Halbbruder hat einen anderen Nachnamen, und die Mutter hat nach der dritten Heirat wieder einen anderen Namen angenommen.

 
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