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Geschrieben von AliceM am 27.10.2005, 12:34 Uhr

Einbenennung

Hallo zusammen,

die Sichtweise des Vaters und auch der Mutter sind zu verstehen. Relevant an dieser Stelle ist aber einzig und allein das Wohl des Kindes. Und ausschließlich das Wohl des Kindes liegt bei der Entscheidung über die Namensänderung (Fachdeutsch: Einbenennung) im Vordergrund. Wir hatten einen Fall im Bekanntenkreis: Scheidung, gemeinsames Sorgerecht, Kind (8) lebt bei wieder verheirateter Mutter mit einem weiteren Geschwister aus der neuen Ehe. Alle heißen gleich bis auf das Kind aus erster Ehe. Für das Kind hat die Tatsache, anders zu heißen als die Eltern, bei denen es lebt, etwas sehr belastendes: Ständig muss in der Schule darauf hingewiesen werden, immer wenn die Eltern in Erscheinung treten, besteht Erklärungsbedarf usw. Es gibt Kinder, die damit gut und souverän umgehen. Aber es gibt auch die, denen das Bauchweh bereitet. Und darauf muss Rücksicht genommen werden. Letztlich geht es nicht um Harmonie auf dem Klingelschild der Mutter oder um das verzweifelte Klammern des Vaters an sein Kind, sondern nur darum, was dem Kind gut tut. Deshalb wird es auch gefragt. Und in den Fällen, wo der Elternteil nicht zustimmt, dessen Namen das Kind trägt, wird der Familienrichter von Fall zu Fall nach den Bedürfnissen des Kindes entscheiden. Die Befindlichkeiten der Eltern sind dabei absolut egal.

Also: Immer das Kind - soweit es geht - in diese Entscheidung einbeziehen. Wie das bei ganz kleinen Kindern läuft, kann ich aus Erfahrung leider nicht sagen.

Liebe Grüße

Alice

 
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