Geschrieben von may&fenja am 02.03.2005, 16:41 Uhr |
Fachfrage zwecks Scheidung
sie KANN, sofern SIE möchte, ihren mädchennamen nach der scheidung mit vorlage der scheidungsurkunde beim standsamt umschreiben lassen. das kostet eine gebühr. sie MUSS das nicht. selbst gesetzt den fall sie würde wieder heiraten dürfte ihr neuer mann diesen namen annehmen.
lg may
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- Fachfrage zwecks Scheidung - percyYve 02.03.05, 15:00
- Re: Fachfrage zwecks Scheidung - cata 02.03.05, 15:06
- Re: Fachfrage zwecks Scheidung - may&fenja 02.03.05, 16:41
- Re: Fachfrage zwecks Scheidung - babyproject 03.03.05, 9:10
- Re: Fachfrage zwecks Scheidung - cata 02.03.05, 15:06
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