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Geschrieben von may&fenja am 02.03.2005, 16:41 Uhr

Fachfrage zwecks Scheidung

sie KANN, sofern SIE möchte, ihren mädchennamen nach der scheidung mit vorlage der scheidungsurkunde beim standsamt umschreiben lassen. das kostet eine gebühr. sie MUSS das nicht. selbst gesetzt den fall sie würde wieder heiraten dürfte ihr neuer mann diesen namen annehmen.

lg may

 
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