Geschrieben von Silke68 am 30.01.2008, 7:50 Uhr |
Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft
hallo,
hat dein mann die vaterschaft damals anerkannt?dann siehts schlecht aus.soviel ich weiß gilt die 2-jahres-frist für die vaterschaftsanfechtung ab zeitpunkt der kenntnis.das heißt,wenn das kind schon älter als 2 jahre ist und der erzeuger nachweisen kann,daß ihr es wußtest,daß er der vater ist,das kind aber als kind deines mannes behandelt,dann dürfte es schwer sein.ehelich geborene kinder sind rechtlich kinder des ehemannes.falls ihr aber doch irgendwie erfolg haben solltet,müßtest du damit rechnen,daß der erzeuger besuchsrecht einklagt.auch wenn es nur ist,um dir eins auszuwischen.das durch zu kriegen ist zwar schwer,aber über jugendämter ist es sicher möglich,daß langsam ins rollen zu bringen.also wäge vorher alles genau ab.ich selbst habe eineiges durch und für mich ist ganz sicher,daß elternwohl vor kindeswohl geht.kinder sind nicht so wichtig,wie die eltern,speziell die väter.ein richter sagte mir mal" der vater hat das recht,das kind zu sehen " ich hab dann nur gesagt,daß wir aber auch die pflicht haben,das kind zu schützen.laß dich am besten berraten,von einem fachanwalt für familienrecht.wenn es finanziell schwierig ist,kannst du prozeßkostenhilfe beantragen.eine kollegin von mir hat alles ( unterhalt,besuchsrecht...) übers jugendamt laufen lassen.das hat sie gar nichts gekostet.aber es gibt eben solche und solche jugendämter.
ich wünsch euch viel glück.silke
- Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - nibi 29.01.08, 22:36
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - berita 29.01.08, 23:09
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- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - nagchampa 29.01.08, 23:26
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- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Robina 30.01.08, 17:35
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Silke68 30.01.08, 7:50
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - engelchen_lpz 30.01.08, 8:07
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Jo-Ann 30.01.08, 10:34
- Re: Dein Kind gilt als ehelich geboren und... - Mijou 30.01.08, 11:30
- Kann ich Dich anmailen?... - duko 30.01.08, 17:39
- Re: Kann ich Dich anmailen?... - nibi 30.01.08, 21:08
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- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Nicole-Mami 30.01.08, 20:07
- Re: Danke für alle Antworten! - nibi 30.01.08, 21:07
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